Moin auch,
folgende Frage: AN hat Urlaub, sein Scheffe weiß das auch, bittet den AN aber trotzdem, für eine kurze Besprechung während des Urlaubs ins Büro zu kommen. AN ist einverstanden und alles ist gut. Was aber wäre gewesen, wenn auf dem Weg zur oder von der Arbeit AN einen Autounfall gehabt hätte und sich dabei verletzt hätte?
fragende Grüße,
Ralph
Wäre als WEgeunfall versichert gewesen.
Gruß Tom
Hallo Thomas,
Wäre als WEgeunfall versichert gewesen.
Trotz Urlaub? Ich gehe mal frecherweise davon aus, dass im Falle eines Falles Scheffe sich ganz spontan nicht mehr daran erinnern könnte, dass AN nur aufgrund der Scheffeaufforderung ins Büro kam.
Ralph
Hi!
Trotz Urlaub? Ich gehe mal frecherweise davon aus, dass im
Falle eines Falles Scheffe sich ganz spontan nicht mehr daran
erinnern könnte, dass AN nur aufgrund der Scheffeaufforderung
ins Büro kam.
Warum sollte Scheffe sich so dämlich anstellen?
Ein Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall und somit durch die Berufsgenossenschaft pflichtversichert.
Gruß
Guido
er muss isch nicht erinnern, es reicht, wenn dich andere gesehen haben und du keinen umweg gemacht hättest,
außerdem ließe sich das telefonat im zweifelsfall auch noch beweisen
aber warum soltle er das, er muss es ja dann ned bezahlen