Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR

… in Deutschland

Hallo Zusammen.

  • ich werde ab 1.Mai festangestellt für eine schweizer Firma in Zürich tätig sein. So richtig 42h pro Woche ganzes Jahr
  • ich werde dort hinziehen
  • Steuern etc. werde ich ja dann dort bezahlen
  • ich bin Gesellschafter einer GbR in Deutschland (Nebenverdienst)

1.Frage

Wie verhält es sich mit der Wohsitzfrage Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz?
Ist es zwingend den Ertswohnsitz nach CH zu verlagern?

2.Frage

Wirkt sich (1.Frage) steuerlich aus?

3.Frage

Wie verhält es sich mit der GbR?
Zahle ich in Deutschland ausschließlich hierfür meine Abgaben?

4.Frage generell

Will Deutschland etwas besteueren/haben von meinem schweizer Verdienst?

Will die Schweiz etwas von meinem Gewinn/Verdienst durch die Gbr besteueern/haben?

Hoffe auf eine Auskunft. DANKE

Hallo

… in Deutschland

Hallo Zusammen.

  • ich werde ab 1.Mai festangestellt für eine schweizer Firma
    in Zürich tätig sein. So richtig 42h pro Woche ganzes Jahr

  • ich werde dort hinziehen

  • Steuern etc. werde ich ja dann dort bezahlen

  • ich bin Gesellschafter einer GbR in Deutschland
    (Nebenverdienst)

1.Frage

Wie verhält es sich mit der Wohsitzfrage Erstwohnsitz oder
Zweitwohnsitz?

Ist es zwingend den Ertswohnsitz nach CH zu verlagern?

Das ist nicht nur Deine Entscheidung, gemäss Schweizer Steuerrecht hast Du Steuern zu bezahlen, wo Dein Lebensmittelpunkt ist.

2.Frage

Wirkt sich (1.Frage) steuerlich aus?

LOGO: Du zahlst dann in der Gemeinde Steuern, wo Du wohnst, jede Gemeinde hat andere Einkomensteuern, die Kantone auch, und dann noch etwas für den Bund.

3.Frage

Wie verhält es sich mit der GbR?

Zahle ich in Deutschland ausschließlich hierfür meine
Abgaben?

Spezialfrage: Es bestehen Dopplebesteuerungsabkommen

4.Frage generell

Will Deutschland etwas besteueren/haben von meinem schweizer
Verdienst?

Siehe 3.

Will die Schweiz etwas von meinem Gewinn/Verdienst durch die
Gbr besteueern/haben?

Siehe 3

Hoffe auf eine Auskunft. DANKE

Im Gegensatz zur BRD sind die Schweizer Steuerbehörden ziemlich kooperativ und fair, rufe das Gemeindesteueramt an, erkläre die Situation und mache einen Termin mit einem Steuerkommissär.

Gruss

Heinz

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Hallo,

kann ich leider nichts dazu genau sagen, weil ich ja den Hauptsitz in D hatte und auch nicht Gesellschafter einer GbR bin.

Gruß Nico

LIEBER TRONICWER,

DAS KANN IHREN ARBEITGEBER AM BESTEN BEANTWORTEN, DENN ER WEISST WELCHE ARBEITSBEWILLIGUNG SIE BEKOMMEN HABEN UND WAS DAS BEEINHALTET.

ALLES GUTE,
HHLOTUS

Gruerzi wohl

na dann viel Spaß in der schönen Schweiz.

Leider habe ich da garkeine Ahnung von diesen wichtigen
Geschäftssachen.

liebe grüße Stefan

Meine

Meines Wissens entscheidet der 1. Wohnsitz über die Steuerpflicht. Dieser entscheidet, wo Sie zukünftig die Steuern veranlagen müssen, In der Regel gilt in der Schweiz die Quellensteuer, Kirchensteuern entfallen, meines Wissens ist der 1. Wohnsitz in der Schweiz vorteilhafter, Deutschland geht dann leer aus.

Kölle Alaaf
Sue

Hallo tronicwer

Ich kenne mich in diesen Dingen kaum aus. Ich weiss, dass CH und D ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, d.h. deine Einnahmen nicht doppelt versteuert werden. Ich schätze, dass dies in der Schweiz stattfinden wird, bin aber nicht sicher. Da gibt es auch so „Schattenrechnungen“ und andere Greuel. Ich rate dir, dazu einen Steuerberater zu fragen, in D und/oder CH.

Auf jeden Fall viel Spass beim Arbeiten und Wohnen in Zürich (Bern ist schöner :wink:

Gruss
Jonathan

Kann leider nicht weiterhelfen.

Kann leider hier nicht weiterhelfen

Hallo

Leider bin ich kein Steuerexperte.

  1. od 2. Wohnsitz musst Du selber bestimmen. In der Regel dort wo der Lebensmittelpunkt ist. Da zahlt man dann auch Steuern.
    Deutsch in der Schweiz zahlen normalerweise Quellensteuer. Die wird Teilweise nach DE abgeführt. Für Deine Beteiligung in D wirst Du sicher dort besteuert, in der CH eher nicht; dh Dein Einkommen erhöht sich natürlich und wird normalerweise auch besteuert, dafür gibt es ja aber Doppelbesteuerungsabkommen.

Du kannst gerne die Grenzgängervereinigung kontaktieren, die sind recht fix in solchen Fragen

Viele Grüsse

Stephan

hallo tronicwer,

ich kann die Frage eigentlich nicht richtig beantworten.

Dennoch kann ich mir vorstellen, dass du um den ersten Wohnsitz Schweiz nicht rumkommen wirst, da eine Anmeldung in einer Schweizer Gemeinde automatisch eine Steuerpflicht beinhaltet (auch wenn man keine Arbeit hat). Aber das soll keine Problem sein, weil i.a. die Steuerlast (abhängig von der Gemeinde übrigens) in der CH niedriger ist. Vor allem wegen diesen Aspekts könnte eine Schweizer Besteuerung der deutschen Einkünfte sinnvoll sein, aber ob da das deutsche Finanzamt mitmacht?
Warum gehst du nicht zu einem guten Steuerberater?
Gruss
S.

Kann leider nicht helfen

  1. Insofern du in Deutschland und in der Schweiz jeweils nur 1 Wohnsitz hast, dann gelten beide Wohnsitze im jeweiligen Land als alleiniger Hauptwohnsitz. Das ist die Auskunft der Zentralen Pass- und Meldestelle in Dresden aus Oktober 2010, da ich damals die gleiche Frage im Kopf hatte.

Hast du also z. B. 1 Wohnung in Berlin und 1 Wohnung in Zürich, dann hast du für die Behörden in Deutschland und die Behörden in der Schweiz trotzdem nur 1 Hauptwohnsitz. Der andere Wohnsitz im anderen Land ist dann jeweils uninteressant für die Behörden - zumindest rein meldetechnisch.

  1. Dazu kann ich nichts sagen.

  2. Dazu kann ich nichts sagen.

  3. Wenn dein Arbeitsvertrag von einem Schweizer Unternehmen stammt, dann will Deutschland nichts von deinen Steuern. Ist der Arbeitsvertrag aber von einer Firma mit Sitz in Deutschland, die dich in die Schweiz schickt, dann musst du auch in Deutschland Steuern zahlen (Auskunft des Finanzamtes II in Dresden bei entsprechender Anfrage im November 2009).

Zu Steuern bzgl. GbR kann ich leider nichts sagen, da ich selbst immer nur Angestellter war/bin und mich nie mit diesem Thema befasst habe.

Hallo
zu diesen Fragen kann ich ehrlich gesagt keine Angaben machen, da ich Grenzgänger bin und mich nicht so mit diesen Nebenverdienst und Steuern auskenne.

Sorry
Gruss
Melanie

Hallo tronicwer
Das Doppelbesteuerungsabkommen D/CH hält gewisse Fussangeln bereit…
Erstens: Lass das mit dem Zweitwohnsitz! Solange Du einen Wohnsitz in DE hast (ob 1., 2., 3. oder nn.) bist Du in DE uneingeschränkt steuerpflichtig. Melde Dich in DE ab und in der Schweiz an, dann ist das sauber geregelt. Du solltest auch keine Wohnung/Haus in DE besitzen (da gilt automatisch der Auftenhalt dort) und möglichst keine substantiellen Vermögenswerte in DE halten - solche Dinge können als steuerlicher quasi Auftenhalt angesehen werden.
Als „Ausländer“ (steuerlich) darfst Du in DE Gesellschater einer GbR sein. Wie sich das einkommensteuerlich Verhält ist mir nicht ganz klar, denn dieses Einkommen ist zusammen mit dem schweizer Einkommen in der Schweiz steuerbar, allenfalls musst Du die Differenz zur entsprechenden deutschen Steuer in DE entrichten - es gibt da eine steuerliche Uebergangsfrist von 5 Jahren für Einkünfte von „Steuermigranten“ :smile:. Wichtig dürfte auch sein, ob Du nur Kapitalgeber bist oder auch aktiv in der Firma mitarbeitest - im zweiten Fall würde auch wider die deutsche Steuer greifen (in DE erwirtschaftetes Einkommen). Leider kann ich da nicht wirklich weiterhelfen.

Sorry,

auf diese Fragen kann ich leider keine Auskunft geben, bzw. ich bin mir nicht sicher und will keine Falschauskunft geben.
Einen schönen Sonntag und Gruss