Guten Tag,
gesetzt den Fall,
ein Person arbeitet in D selbständig, Auftraggeber sind ausländische Firmen (Südamerika), und das verdiente Geld bleibt im Land der Firma, z.B. die Firma überweist es auf ein Konto in ihrem Land, und das Geld bleibt auch dort (d.B. die Person gibt das Geld vor Ort irgendwann mal aus), muss dann die Person
- in D Selbständigkeit anmelden?
- in D Steuern zahlen?
Über eine kurze Info würde ich mich freuen!
Grüße,
A
PS. Die Frage /t/arbeiten-online-von-d-fuer-firma-im-ausland/4734879
Hallo MM,
zu 1.: die Tätigkeit wäre eine Entwicklungs-/Ingenieurstätigkeit zu Hause am Rechner, d.h. es kommen Daten per Mail, die werden hier bearbeitet, und das Ergebnis per Mail wieder zurückgeschickt.
2.: Brasilien, Doppelbesteuerungsabkommen gibt es _nicht_.
(gekündigt Anfang 2006, siehe z.B. http://www.gtai.de/fdb-SE,MKT20050421140303,Google.html)
Grüße,
A
Servus,
die beschriebene Leistung unterliegt nicht der deutschen USt, weil es sich um eine Ingenieursleistung handelt und der Empfänger der Leistung Unternehmer ist und sein Unternehmen im Ausland betreibt.
Die Einkünfte aus der Tätigkeit unterliegen der deutschen ESt, unabhängig davon, wo das Konto geführt wird, an das der Auftraggeber überweist, weil der Ingenieur in D vermutlich einen Wohnsitz und sicher seinen dauernden Aufenthalt hat. Wenn der Ingenieur, der die Leistung von D aus ausführt und sein Unternehmen in D betreibt, keinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Brasilien hat und auch sein Unternehmen nicht in Brasilien registriert ist oder dort eine Betriebsstätte hat, halte ich es für sehr wenig wahrscheinlich, dass auch in Brasilien Ertragsteuerpflicht besteht.
Schöne Grüße
MM