Arbeiten in den USA für 5 Monate

Hi!

Welche Visa sind notwendig, um einen deutschen Mitarbeiter für 5 Monate in die USA zu holen?
Sollte eher die US-Firma die Sache organisieren oder besser der MA in Deutschland die Formulare an die Botschaft schicken? Welche Formulare (Nummern) sind konkret auszufüllen (seit Anfang dieses HJahres gibt es offensichtlich neue)?

Was hat es mit dem Formulat (I-129) auf sich?

Danke Euch!

Grüße,

Mathias

Hallo,
ist meines Wissens nur mit der Greencard möglich.

mfg: Josef Spies

Neinneinnein, es gibt schon entsprechende Visa. Nimm dir viel Zeit und schau nach auf der Page der amerikanischen Botschaft bzw. beim INS (Immigration and naturalization service). Die Adressen hab ich gerade nicht da, kann ich aber rausfinden. Schick mir ne mail wenn du noch Hilfe brauchst.
Ralph

Hi Mathias,

Welche Visa sind notwendig, um einen deutschen Mitarbeiter für
5 Monate in die USA zu holen?

Ein normales Arbeitsvisum heißt L-1 (das Visum für Familienmitglieder dann L-2).

Sollte eher die US-Firma die Sache organisieren oder besser
der MA in Deutschland die Formulare an die Botschaft schicken?

Die US-Firma muß (macht normalerweise ein Anwalt) begründen, warum sie einen ausländischen Mitarbeiter braucht anstelle eines Einheimischen. Ziemlich aufwendiger Prozess. Dann kriegt sie eine Genehmigung von, glaube ich, der INS (Immigration and Naturalization Service). Mit dieser Genehmigung muß dann der Mitarbeiter zu seiner Botschaft. Das Visum gibt es dann innerhalb kurzer Zeit. So jedenfalls meine Erfahrung von 1997.

Welche Formulare (Nummern) sind konkret auszufüllen (seit
Anfang dieses HJahres gibt es offensichtlich neue)?
Was hat es mit dem Formulat (I-129) auf sich?

Keine Ahnung.

Cheers, Felix

Formular I - 129
Hallo Mathias,

Was hat es mit dem Formulat (I-129) auf sich?

Das Formular I-129 ist das Gesuch für ein H-1B Visum;
oder andersrum: der Antrag als offizielles Gesuch des amerikanischen Arbeitgebers, die Erlaubnis für eine Person mit H-1B Status zu bekommen.

H-1B Visum: Visum mit Arbeitserlaubnis für alle mit einer akademischen Ausbildung in den sogenannten freien Beruf.

In den USA werden freie Berufe als Specialty Occupation und Vertreter akademischer Berufe als Specialty Occupation Workers benannt.

H-1B Visum gibt es also für Ings, Wissenschaftler, Wirtschafts- oder Steuerprüfer, Lehrer usw. aber immer mit Uniabschluß

Danke für Deine Aufmerksamkeit
Klaus

Visum für Arbeiten in den USA für 5 Monate
Hallo Mathias,

Welche Visa sind notwendig, um einen deutschen Mitarbeiter für
5 Monate in die USA zu holen?

Das kommt zunächst darauf an, innerhalb welches Berufes es den deutschen Mitarbeiter in die USA zieht.

Sollte eher die US-Firma die Sache organisieren oder besser
der MA in Deutschland die Formulare an die Botschaft schicken?

So funktionierts normalerweise beim H-1B Visum:
Zuerst muß sich der amerikanische Arbeitgeber die Labor Condition Application bei der bundesstaatlichen Vertretung des Departmensts of Labor (sogenanntes Arbeitsministerium) eingereicht werden. Darin bestätig der amerikanische Arbeitgeber, daß er dem Ausländer ein „anständiges Gehalt“ zahlt und es keine negativen Auswirkungen auf die vergleichbare amerikanische Arbeitnehmer haben wird.

Das Arbeitsministerium prüft den Antrag. Werden keine Mängel festgestellt schickt mman dem Arbeitgeber eine Kopie des Antrags zurück und der Arbeitgeber kann damit das Gesuch für ein H-1B Visum einreichen.

H-1B Visums gibt es für Uniabsolventen oder Personen, die über ein derartiges Wissen (was immer das auch sein mag) verfügen

Weitere Formen:
Ist der Mensch nur durchschnittlich ausgebildet, also ein Manager ohne Uniabschluß, ein Fh-Absolvent oder einer ganz ohne Studium gilt es ein H-2B Visum zu beantragen.

Zur wirklichen Aus-und Weiterbildung (also Fortbildung im Sinne von Bildung und nicht von Arbeit) brauchts in Amerika ein H-3 Visum.

Wird der Mensch durch die Firma dorthin versetzt, z. Bsp in eine Tochterfirma / Niederlassung etc., dann brauchts einen L-1 Status.

Daneben gibt es dann noch den E-1 Status für Personen die besondere Schlüsselpositionen in Firmen besetzen; würde hier eventuell für den Firmeninhaber selbst gelten.

Willst Du eine Firma in den USA gründen, dann kommt vielleicht noch das E-2 Visa in Frage.

Hat die Person außergewöhnliche Fähigkeiten, und leistet dabei einen besonderen Beitrag für die amerikanische Gesellschaft sollte man es mit dem O-1 Visum versuchen.

Sportler, Künstler und Entertainer kriegen normalerweise einen sogenannte P-Status.

Mitarbeiter von Kirchen etc. bekommen (wenn sie es bekommen) den R-1 Status.

Welche Formulare (Nummern) sind konkret auszufüllen (seit
Anfang dieses HJahres gibt es offensichtlich neue)?

Was Du ausfüllen mußt, hängt von eigentlichen Grund ab (siehe oben). Wenn Du mir den mitteilst, kann ich Dir etwas über das Verfahren sagen.

Danke für Deine Aufmerksamkeit
Klaus