Visum für Arbeiten in den USA für 5 Monate
Hallo Mathias,
Welche Visa sind notwendig, um einen deutschen Mitarbeiter für
5 Monate in die USA zu holen?
Das kommt zunächst darauf an, innerhalb welches Berufes es den deutschen Mitarbeiter in die USA zieht.
Sollte eher die US-Firma die Sache organisieren oder besser
der MA in Deutschland die Formulare an die Botschaft schicken?
So funktionierts normalerweise beim H-1B Visum:
Zuerst muß sich der amerikanische Arbeitgeber die Labor Condition Application bei der bundesstaatlichen Vertretung des Departmensts of Labor (sogenanntes Arbeitsministerium) eingereicht werden. Darin bestätig der amerikanische Arbeitgeber, daß er dem Ausländer ein „anständiges Gehalt“ zahlt und es keine negativen Auswirkungen auf die vergleichbare amerikanische Arbeitnehmer haben wird.
Das Arbeitsministerium prüft den Antrag. Werden keine Mängel festgestellt schickt mman dem Arbeitgeber eine Kopie des Antrags zurück und der Arbeitgeber kann damit das Gesuch für ein H-1B Visum einreichen.
H-1B Visums gibt es für Uniabsolventen oder Personen, die über ein derartiges Wissen (was immer das auch sein mag) verfügen
Weitere Formen:
Ist der Mensch nur durchschnittlich ausgebildet, also ein Manager ohne Uniabschluß, ein Fh-Absolvent oder einer ganz ohne Studium gilt es ein H-2B Visum zu beantragen.
Zur wirklichen Aus-und Weiterbildung (also Fortbildung im Sinne von Bildung und nicht von Arbeit) brauchts in Amerika ein H-3 Visum.
Wird der Mensch durch die Firma dorthin versetzt, z. Bsp in eine Tochterfirma / Niederlassung etc., dann brauchts einen L-1 Status.
Daneben gibt es dann noch den E-1 Status für Personen die besondere Schlüsselpositionen in Firmen besetzen; würde hier eventuell für den Firmeninhaber selbst gelten.
Willst Du eine Firma in den USA gründen, dann kommt vielleicht noch das E-2 Visa in Frage.
Hat die Person außergewöhnliche Fähigkeiten, und leistet dabei einen besonderen Beitrag für die amerikanische Gesellschaft sollte man es mit dem O-1 Visum versuchen.
Sportler, Künstler und Entertainer kriegen normalerweise einen sogenannte P-Status.
Mitarbeiter von Kirchen etc. bekommen (wenn sie es bekommen) den R-1 Status.
Welche Formulare (Nummern) sind konkret auszufüllen (seit
Anfang dieses HJahres gibt es offensichtlich neue)?
Was Du ausfüllen mußt, hängt von eigentlichen Grund ab (siehe oben). Wenn Du mir den mitteilst, kann ich Dir etwas über das Verfahren sagen.
Danke für Deine Aufmerksamkeit
Klaus