Arbeiten in der Elternzeit bei anderem AG

Hallo!

Angenommen, eine Mutter, die drei Jahre Elternzeit beantragt hat, möchte diese gerne nach 2,5Jahren beenden. Der AG hat jedoch vor Ablauf der Elternzeit keinen TZ Platz für sie. Sie entscheidetsich, sich anderweitig zu bewerben - 30h/Woche sind ja während der Elternzeit mit Zustimmung des AG erlaubt.

Was wäre in einem solchen Fall zu bedenken? In welcher Form müsste der AG zustimmen, in wieweit müsste der Vertrag beim „Übergangs-AG“ befristet werden? Käme auch ein unbefristeter Vertrag in Frage? Gäbe es noch mehr zu beachten?

Für Antworten zu meinen „rein hypothetischen“ Fragen wäre ich sehr dankbar :smile:

Viele Grüße

Manu

Hallo,

In welcher Form
müsste der AG zustimmen,

„Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

http://bundesrecht.juris.de/beeg/__15.html

Käme auch ein unbefristeter
Vertrag in Frage?

Ja.

Gäbe es noch mehr zu beachten?

Nun ja, es gäbe halt zu beachten, dass nach Ablauf der Elternzeit, der Vertrag beim ursprünglichen AG wieder „in Kraft tritt“, wenn man ihn nicht rechtzeitig kündigt. -> http://bundesrecht.juris.de/beeg/__19.html

MfG

Hallo,

vielen Dank erstmal!
D.h. in derr Praxis: die AN könnte den evtl. unbefristeten Vertrag beim Übergangs-AG unterschreiben, muss dann zum AG gehen und hoffen, dass der nichts dagegen hat?
Oder bräuchte sie erst die Zustimmung des AG? Das wäre doch - falls der Vertrag beim anderen AG nicht zustande kommen sollte - nicht unbedingt ein Loyalitätsbeweis, oder?

Wäre ja schon irgendwie eine seltsame Situation , oder?

Danke nochmal und Gruß

Manu

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