Arbeiten in der Schweiz-selbständig in Deutschland

Hallo liebe Experten,

einerseits werde ich in kürze eine 100% Stelle in der Schweiz antreten und meinen Lebensmittelpunkt auch dorthin verlegen. Andererseits bin ich noch in Deutschland selbständig und möchte das auch bleiben.

Deshalb folgende Fragen:

  1. Muss ich mein schweizer Einkommen bei je einem Wohnsitz in beiden Ländern auch noch in Deutschland versteuern? (Doppelbesteuerung usw.)

  2. Könnte ich auch ein Gewerbe in Deutschland aufrecht erhalten ohne einen Wohnsitz in Deutschkand zu haben?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo

Zwar nicht mein Spezialgebiet aber

  1. geleistete Steuerzahlungen (Einkommen) werden anerkannt, Arbeiten in der Schweiz Wohnsitz in der CH, ergo nur Steuren in der CH
    (Um sich in der CH a nzumelden muss man in D abgemeldet sein, sowas wie zweiten Wohnsitz ist eher ungewöhnlich,wenn nicht gar unmöglich)

  2. Sollte gehen. Ich kenn das aus eigenr Erfahrung als Freiberuflerin, wichtig ist , wo der Wert erwirtschaftet wird und wo das Produkt/die Leistung ensteht. Wenn du ein Gewerbe hast, wirst du Gewerbesteurer in D bezahlen müssen und Einkommesteuer in der CH

Für mehr Infos kontaktiere doch grenzgaenger.info und dein lokales Finanzamt

Gruss und viel Erfolg bei deinen Vorhaben
Anna

Sorry,
auf diesem Gebiet kenne ich mich nicht aus
Wünsche Ihnen auf jeden Fall eine schöne Zeit in der Schweiz. Sie werden sicherlich sehr zufrieden sein, wenn Sie flexibel sind.
Grüße

Hallo. Du manöverierst Dich da in einen besonderen Problemkreis. Solange Du (als Deutsche[r] Auswanderer) zwar im Ausland gemeldet bist, aber noch einen witschaftlichen Bezug nach Deutschland hast, wirst Du von der deutschen Steuer oft als in DE unbeschränkt steuerpflichtig betrachtet. Lass das mit dem Zweitwohnistz in DE. Grundsätzlich (nach den EU Verträgen und den Freizügigkeitsabkommen) sollte Dir die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in DE, auch als im Ausland wohnhaft, nicht grundsätzlich verweigert werden können - umsomehr, als Du dieses Geschäft ja schon länger betreibst. Ich würde Dir vorschlagen, nach Deiner Anmeldung in der Schweiz dem zuständigen Finanzamt einfach Deine neue Privatanschrift in der Schweiz mitzuteilen mit dem Vermerk, dass Du die Geschäfte weiterhin von DE aus führst. Je nach Reaktion kannst Du dann immer noch entscheiden. Sollte es Probleme geben, hast Du die Möglichkeit Dich als Selbständiger im Nebenerwerb in der Schweiz anzumelden - die Geschäftsadresse in Deutschland benutzt Du dann als Niederlassung im Ausland (von der CH aus gesehn). Das funktioniert auf jeden Fall. Persänliche Ausklünfte gern über [email protected].

Hallo

ich bin kein Steuerexperte, aber da es zwischen Deutschland und der Schweiz ein Doppelsteuerabkommen gibt, müssen sie nicht doppelt steuern zahlen. Ich denke, Sie müssen die deutschen Einnahmen in Deutschland versteuern und die Schweizer Einnahmen in der Schweiz, müssen jedoch alle Einkommen bei der jeweiligen Steuerbehörde angeben.
Wenn Sie neu in der Schweiz sind, werden Sie sowieso die ersten 5 Jahre der Quellensteuer unterliegen und die schweizer Steuer wird direkt von Ihrem Lohn abgezogen.

Die zweite Frage kann ich leider nicht sicher beantworten.

Doppelt besteuern musst du nicht, dafür gibt es spezielle Doppelbesteuerungsabkommen.

Es könnte jedoch sein, dass du jeweils Steuern nachzahlen musst, da sich die jeweilige Bemessensbasis (Progression) durch das zusätzliche Einkommen erhöht.

Sofern du in DE eine juristische Person hast, ist es egal wo du wohnst.

Ich hoffe, das hilft dir weiter

Hallo,

kann hier leider nicht helfen.

Gruß,
Micha

Hallo,

bin kein Steuerexperte aber meines Wissens …

  1. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen CH und D. Aber Sie müssen eine dt. Steuererklärung machen solange Sie dort Einkommen haben, auch wenn Sie in der CH wohnen. Die dt. Steuer wird dann in der Schweizer Steuererklärung angerechnet (das Einkommen muss daher auch in der CH angegeben werden).

  2. vermutlich schon. Man muss ja nicht seinen Wohnsitz am Ort des Gewerbes haben.

Viele Grüsse
Gina

Da weiss ich leider zuwenig darüber. In der Scheiz verdientes Vermögen ist generell zu versteuern wie das aber ist mit einem Gewerbe in D ohne Wohnsitz weiss ich nicht

Grüsse

keine ahnung :smiley:

Hallo und exgüse für die lange Wartezeit!
Bin leider nicht so bewandert in Doppelbesteuerungsabkommen D - CH und kann dir nicht weiterhelfen.

Beste Grüsse,
mirti

sorry, in diesem Fall kann ich leider nicht helfen,
freundlichst
www.Liebhaberreisen.de

du muss