Arbeiten in der Schweiz; Steuererklärung in DE

Ich habe Frage bzgl. Einkommenssteuererklärung. Wer weiß das? Wer kann mir helfen?

Der Zustand:
Im Jahr 2011 werde ich für 7 Monate in Zürich arbeiten. Dort werde ich eigene Wohnung mieten und anmelden. Mein Mann wohnt weiterhin in Deutschland. Ich verzichte meinen Wohnort in Deutschland nicht.

Frage:

  1. Wird mein Lohneinkommen in CH oder in DE besteuert?
  2. Gilt der Steuersatz von CH oder DE?
  3. Sind Steuer direkt von meiner monatliche Gehaltsabrechnung abgezogen?
  4. Soll ich Steuererklärung in Deutschland machen?
  5. Kann man Doppelhaushaltsführung und wöchentliche Reisekosten als Werbungskosten steuermindern?

Vielen Dank für Deine Hilfe!
Klein.Groß

  1. Wenn du einen deutschen Arbeitsvertrag hast, dann in Deutschland. Wenn du einen Schweizer Arbeitsvertrag hast, dann in der Schweiz (Quellensteuer wird pauschal vom Lohn abgezogen).

  2. Entsprechend meiner Antwort unter 1.

  3. Ja. Nennt sich Quellensteuer.

  4. Ja, da du nur 7 Monate in der Schweiz bist. Du musst bei einem Schweizer Arbeitsvertrag aber keine Angaben für diesen Zeitraum, aber trotzdem für den Rest des Jahres machen.

  5. Das kann dir ein Steuerberater, das Finanzamt oder ein Steuerprogramm (z. B. QuickSteuer) sagen.

Hallo

Also, wenn Du in der Schweiz Wohnsitz nimmst, bist Du erst mal auch hier steuerpflichtig, logischerweise zum Schweizer Ansatz. Ob bei Ausländern die Steuer direkt abgezogen wird, ist mir nicht bekannt, könte aber bei einem voraussichtlich kurzen Aufenthalt schon sein.

Reisekosten und doppelte Haushaltführung sicher nicht abzugsfähig, Du musst aber schauen, dass du in den Verheirateten-Tarif kommst, nicht als „freiwillg getrennt“ (= ledig). Dazu musst Du glaubhaft beweisen, dass Du einen wesentlichen Teile der Haushaltkosten in der BRD bestreitest. Die Einkünfte und das Vermögen Deines Mannes werden dabei auch benötigt, zur Festlegung des Bemessungssatzes, besteuert wird das direkt nicht. Liegt halt viel im Ermessen des Steuerkommissärs (bei Moanten…) nur , am besten persönlich und anständig mit dem Steueramt verhandeln, Schweizer Beamte sind im allgemeinen sehr höflich und auch kooperativ.

SORRY KLEIN.GROSS, DA MUSS ICH PASSEN.
LIEBE GRÜSSE AUS THAILAND,
HHLOTUS

Hallo
In der Schweiz gibt es genau für solche Fälle die Quellensteuer. Dies bedeutet, dass der Schweizer Steueranteil direkt vom Lohn abgezogen wir und durch den Arbeitgeber beglichen wird.

Dies muss entsprechend bei der Steuererklärung in Deutschland berücksichtigt werden, wodurch sich die Deutsche Steuerlast reduziert. Meines Wissens, können die Reisekosten etc. bei der Deutschensteuererklärung geltend gemacht werden. In Welchem Umfang dies sein wird, hängt von den Deutschensteuerbehörden ab.

Gruerzi wohl
klein,groß

leider kann ich dir zu diesem Thema nicht helfen.
ich war viele Jahre als Koch fest in der Schweiz.

Adieu Merci viel spaß in der Schweiz, Stefan

Guten Morgen,
auf Ihre Fragen kann ich Ihnen nur teilweise antworten, werde es aber mit bestem Wissen und Gewissen tun.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es bei Ihnen ein befristeter Vertrag und Sie haben einen Wohnsitz in der Schweiz.
Wenn dem so ist, werden Sie lediglich nach schweizer Recht dort besteuert. Bei einem befristeten Vertrag wird Ihnen die Steuer direkt vom Lohn abgezogen.
Sind Sie allerdings Wochenaufenthalter, sieht es etwas anders aus.
Sie müssen das Gehalt auch zwingend beim deutschen Finanzamt angeben.
Laut Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz werden Sie auch hier „zur Kasse gebeten“.
Besser, d.h. steuertechnisch besser ist es, wenn Sie ganz in der Schweiz wohnen würden. Dazu benötigen Sie allerdings einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Bzgl. Reisekosten und doppelter Haushaltsführung kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, nehme aber an, dass sich dies steuerminimierend auswirkt.
Mit freundlichem Gruss GuJo

Kann leider nicht helfen.

Hallo

Kenne mich da kaum aus. Entweder bei der Kantonalen Steuerverwaltung Zürich oder bei einem Steuerberater in Zürich anrufen.

Gruss
Jonathan

Hallo!

Leider kann ich dir keine dieser Fragen beantworten, weil sie sich für mich nie gestellt haben…
Ich lebe und arbeite vollständig in der Schweiz und bezahle demzufolge nur hier meine Steuern.

Schönen Tag noch :smile:

Kann leider nicht helfen

Liebe Klein Gross

Ich habe keine Ahnung. Aber ich denke, du musst Dein Einkommen in der Schweiz versteuern und das wird bei Ausländern in der Regel direkt vom Lohn abgezogen. Frage rechtzeitig Deinen Arbeitgeber oder Lohnbuchhalter. Die müssen das wissen.

Viele Grüsse

Stephan Schlatter

hallo,

gleich mal vorneweg: ich bin kein Steuerfachmann, weswegen es grundsätzlich gut wäre, sich an einen solchen zu wenden.

Andererseits kann man zunächst nichts falsch machen. Ich gehr stark davon aus, dass während der 7 MOnate Schweiz dort ein Gehalt und auch Steuern (und Vorsicht: auch Krankenkasse checken; die kann sehr teuer werden!) zu bezahlen sein werden. In der Schweiz wird oft am Jahresende eine Steuerzahlung verlangt; wie dies bei nur 7 Monaten aussieht, kann ich nicht sagen.

Dennoch glaube ich, dass bei einer Jahrssteuererklàrung später dann in Deutschlnad man die in der CH bezahlten Steuern geltend machen kann.

Viel Glück!

Stefan

Hallo,

ich hatte auch einen Hauptwohnsitz in D , aber hab in der CH gearbeitet. Dort wurde alles versteuert, auch die Sozialabgaben kamen von der Schweiz. Ich habe keine Steuererklärung abgegeben, war ledig. Also kann ich in Detailfragen nicht helfen. Entweder gehst du zu einem Steuerberater oder wendest Dich an den Steuerhilfering.

Gruß Nico

Meine Antworten:

Der Zustand:
Im Jahr 2011 werde ich für 7 Monate in Zürich arbeiten. Dort
werde ich eigene Wohnung mieten und anmelden. Mein Mann wohnt
weiterhin in Deutschland. Ich verzichte meinen Wohnort in
Deutschland nicht.

> Die Anmeldung erfolgt also als Wochenaufenthaler.

Frage:

  1. Wird mein Lohneinkommen in CH oder in DE besteuert?

> Erzieltes Einkommen CH wird in der Schweiz an der Quelle versteuert. Weitere Infos dazu: http://www.steueramt.zh.ch/html/quellensteuer/index.htm

  1. Gilt der Steuersatz von CH oder DE?

> Steuersatz für Quellensteuer der CH

  1. Sind Steuer direkt von meiner monatliche Gehaltsabrechnung
    abgezogen?

> Bei Quellensteuer ja.

  1. Soll ich Steuererklärung in Deutschland machen?

> Ich kenne das deutsche Steuerrecht nicht, gehe aber davon, dass die Steuererklärung normal gemeinsam mit Ihrem Mann erfolgt.

  1. Kann man Doppelhaushaltsführung und wöchentliche
    Reisekosten als Werbungskosten steuermindern?

> Bei der Quellensteuer sind keine Abzüge möglich. Diese sind bereits berücksichtigt.

Vielen Dank für Deine Hilfe!
Klein.Groß

Am besten beim Steuerhilfeverein nachfragen ist echt kompliziert. Lg Sue