Servus,
Frage zu Szenario 1:
angenommen, Eva Musterfrau hat einen deutschen Arbeitsvertrag.
Ausführungsort ihrer Arbeit (Home Office) und erster Wohnsitz
ist jedoch in England. Wo zahlt Eva Steuern? In England oder
in Deutschland? Hat sie zudem Anspruch auf deutsches
Kindergeld und / oder Elterngeld?
ich gehe davon aus, dass E.M. in Deutschland weder Wohnsitz noch dauernden Aufenthalt hat. Sie ist mit sämtlichen Einkünften in UK steuerpflichtig, auch wenn die Verträge auf Akadosumerisch abgefasst wären.
Deutsches Kindergeld und Elterngeld gibts nur für Leute, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben. Also nicht für E.M.
Frage zu Szenario 2:
Angneommen, Eva Mustermann hat einen deutschen Arbeitsvertrag.
Ausführungsort ihrer Arbeit ist ein kleines Niederlassungsbüro
in England, das sie von ihrem Deutschen Arbeitgeber gestellt
bekommen hat. Ist sie dann ein Expat?
Nein. - Der Begriff „Expat“ (wörtlich = „aus seiner Heimat Weggeschickter“) ist weder im Steuer- noch im Sozialversicherungsrecht definiert. Im Sozialversicherungsrecht handelt es sich möglicherweise um eine Entsendung, wenn E.M. nicht erst zu dem Zweck eingestellt worden ist, dass sie in UK arbeitet, und wenn der Einsatz in UK von vornherein vorübergehend ist. Also keine Entsendung. Für die Steuerpflicht spielt es keine Rolle, ob eine Entsendung vorliegt oder nicht. Da spielt bloß eine Rolle, in welchem Land der Steuerpflichtige (a) Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat und ggf. (b) im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens ansässig ist.
Steuerpflicht in UK und in D gleichzeitig könnte sich ergeben, wenn es sowohl in UK als auch in D einen Wohnsitz / dauernden Aufenthalt gäbe. In diesem Fall entstünden kraft deutscher Steuerpflicht u.U. auch Ansprüche auf Kindergeld / Elterngeld, je nachdem, wo die Kinder der Lear-Jet-Pendlerin wohnen. Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wäre dabei - von wenigen Ausnahmen abgesehen, die sich in den Fall kaum hineinbasteln lassen - auch in UK.
Schöne Grüße
MM