Zusammenveranlagung Ausland neu ab 2008
Hi,
Hallo, wie verhält es sich, wenn jemand (deutsch) während der
Woche in Deutschland arbeitet und auch dort eine Wohnung hat,
unbeschränkte Steuerpflicht Deutschland
am Wochenende aber nach England zu seiner angeheirateten
(Engländerin) reist?
auch Wohnsitz dort, Familienwohnsitz
unbeschränkte Steuerpflicht dort, Ansässigkeit im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dort.
Wie läuft das mit dem Doppelsteuerabkommen?
Deutschland hat das Besteuerungsrecht für den Lohn, der auf die Tätigkeit in Deutschland entfällt
Zunächst mal wäre nur Einzelveranlagung möglich,aber…
Nach § 1a Abs. 1 Nr. 3 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1a.html
kann eine Zusammenveranlagung beantragt werden.
Die Grenzen des § 1 Abs. 3 EStG sind bei Wohnsitz beider Ehegatten in der EG und ab dem Veranlagungszeitraum 2008 nicht mehr zu prüfen.
Bei Zusammenveranlagung wird der Splittingtarif angewendet, die Einkünfte der Ehefrau, z.B. Lohn dort, wird als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt.
Die Frau steht auch in einem festem Arbeitsverhältnis, wie
sieht das mit Steuerklassen aus?
Bei Einzelveranlagung Steuerklasse 1, bei Wahlrechtsausübung zur Zusammenveranlagung Steuerklasse 3.
Schöne Grüße
C.