Arbeiten in Niederlande

Hallo zusammen,
wie verhält sich folgendes bei der ESt-Erklärung:

  • Wohnsitz der Familie ist in Köln
  • Ehemann arbeitet bis August in den Niederlanden
  • danach erfolgt ein Umzug von Köln nach München - da der Ehemann dort neue Arbeit anfängt

Wo trage ich nun das Gehalt von Niederlanden in der Steuererklärung ein? In Zeile 25 (Anlage N) - als Grenzgänger? Wird die bezahlte Steuer von NL auch eingetragen?

Vielen Dank für Hilfe!

Servus,

für Wohnsitz in Köln gibt es keine Grenzgängereigenschaft mit den Niederlanden.

Der Arbeitslohn ist in den Niederlanden (beschränkt) steuerpflichtig. Er kommt in Zeile 21 der Anlage N und in die Anlage N-AUS, Zeilen 35 - 52.

Schöne Grüße

MM

Konkretisierung: Es gibt mit den Niederlanden überhaupt keine Grenzgängerregelung mehr, nur noch mit Frankreich, Österreich und der Schweiz.

MM

Vielen Dank Aprilfisch,

ich bin nun in der Anlage AUS - aber versteh nicht wo ich nun das Gehalt eintragen muss - hmmmm - muss die bezahlte Steuer in NL auch irgendwo eingetragen werden?

Servus,

Anlage AUS ist die verkehrte - Du brauchst die Anlage N-AUS. Dort ist ab Zeile 35 alles Nötige abgefragt.

Schöne Grüße

MM