Arbeiten mit Aufenthaltsbefugniss?

Hallo nochmal :wink:

Meine Freundin hat einen 400Euro Job bei einem Modehaus angenommen. Sie hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit und in Ihrem Pass(Aufenthaltstitel) steht, daß Sie eine „Aufenthaltsbefugniss“ hat. Auf der Rückseite steht des weiteren:
Selbstständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbstständige Erwerbstätigkeit (z.B. als GEschäftsführer) nicht gestattet. Die Aufenthaltsgenehmigung ersetzt nicht die Arbeitserlaubnis.

Für mich hört sich das jetzt ganz einfach so an, als wenn Sie sich nicht selbstständig machen darf und zudem auch nicht als Geschäftsleiterin eingesetzt werden darf und das Sie sich zum arbeiten extra eine Arbeitserlaubnis holen muß.
Ein 400Euro Job sollte doch von daher aber ohne Probleme möglich sein oder???

hi,

schau mal hier, steht bissel was zur arbeitserlaubnis:

http://www.stepstone.de/home_fs.cfm?contentpage=http…
http://www.azuro-muenchen.de/berufsstart/aerlaubnis/…

ich denke ihr solltest euch mal an euer zuständiges arbeitsamt wenden, dort kann man euch sicher fachkundig beraten. oder vielleicht auch die für die aufenthaltsbefugnis zuständige behörde.

tschööö