Ich hatte nach einer OP einen Krankenschein vom Arzt bekommen worauf eine stufenweise Arbeitssteigerung von 2h, 4h, 6h bis Vollarbeitszeit in Zeitintervallen je Woche drauf stand und bin so auch arbeiten gegangen. Wie muss ich mich verhalten und was muss ich tun? Muss der Arbeitsgeber mir das volle Gehalt für diese Zeit zahlen oder übernimmt ein Teil die Krankenkasse?
Hallo!
So weit ich weiß,übernimmt die KK einen Teil.Muss mich da aber selbst noch ein bisschen informieren,weil ich demnächst nach über 6 Monaten Au wieder anfange zu arbeiten.
Gruß Frank
Ich weiss das leider nicht definitiv, aber ich denke die Krankenkasse zahlt Krankengeld und Arbeitgeber seinen Anteil. Ich würde bei der Kasse anrufen.
Hallo, smashii,
eine stufenweise Arbeitsteigerung ist eine stufenweise Wiedereingliederung und eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation. Der Träger ist daher die Krankenkasse. Sie zahlt also auch.
Ziel ist arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsleistung heran zu führen, um den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern.
Voraussetzungen:
Es besteht noch Krankengeldanspruch (Blockfrist)
Der Versicherte ist mit der Maßnahme einverstanden
Der Arzt stellt einen Wiedereingliederungsplan auf (hat er getan)
Der Arbeitgeber erklärt sich mit der Maßnahme einverstanden
Der Versicherte wird am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt.
Der Arbeitnehmer ist während der Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig.
Weitere Informationen zum Thema. www.sozialportal.de/Dateien/arbeitsversuch.htm
Alles Gute
Schaddie
Hallo,
Du hast eine sogenannte „Stufenweise Wiedereingliederung“ gemacht. Rechtlich gesehen, warst Du während diesem Zeitraum immer noch krankgeschrieben, das heisst, die Kasse ist weiter zur Zahlung von Krankengeld in voller Höhe verpflichtet.
Der Arbeitgeber kann Dir was zahlen für den Zeitraum, muss er aber nicht (und die meisten Arbeitgeber tun das auch nicht). Wenn der Arbeitgeber aber Arbeitsentgelt zahlt, wird das Krankengeld entsprechend gekürzt, d.h. während der Zeit der Wiedereingliederung hast Du auf jeden Fall nur den Betrag des Krankengeldes in der Tasche.
Grüße
Ralf
Hallo… während der stufenweisen Wiedereingliederung gilt man als weiter (voll) arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber kann dir Entgelt zahlen, wenn du einer Arbeit von wirtschaftlichem Wert leistest, muß das aber nicht. Du siehst schon… er wird es vermutlich nicht tun. Entgelt bekommst du also nur im Rahmen der gesetzlichen Fortzahlungsfrist im Krankheitsfall für 6 Wochen. Danach Krankengeld von deiner Kasse.
Gruß, Christian
Hallo,
die ersten 6 Wochen erhalten Sie Gehaltsfortzahlung. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Wenn diese stufenweise Wiedereingliederung in diese ersten 6 Wochen fällt, erhalten Sie Lohn/Gehalt, ansonsten Krankengeld. Der Arbeitgeber kann in diesem Zeitraum der Wiedereingliederung Lohn/Gehalt für die geleistete Arbeit zahlen, wird er aber wohl nicht tun
Somit zahlt die Krankenkasse das Krankengeld, ob man nun 2 oder 4 oder 6 Stunden arbeitet, ist also egal…
Mfg
Matthias
Guten Tag,
das ist eine stufenweise Wiedereingliederung, das sogenannte Hamburger Modell.
Für diese Zeit gelten Sie als arbeitsunfähig und die Kasse zahlt ihnen Krankengeld. Sollte der Arbeitgeber Entgelt zahlen - kommt kaum vor - wird dieses mit dem Krankengeld verrechnet.
Sie müssen den Wiedereingliederungsplan zunächst dem Arbeitgeber vorlegen und dann - wenn diese unterschrieben hat - an die Krankenkasse senden. Die sagt ihnen dann wie es weitergeht.
MfG
Thomas H.
Ganz kurz:
Das ganze nennt sich Wiedereingliederung.
Die Krankenkasse zahlt.