Ich würde gerne nach dem ersten Jahr, in dem ich das Elterngeld erhalten habe wieder zum Arbeiten gehen (nur 1 voller Tag in der Woche).
Meine Firma macht mir das ganze nun ein bißchen schwer…mein Chef möchte mich unbedingt haben, da ich dann auch die Urlaubsvertretung übernehmen würde, aber die Personalabteilung stellt sich irgendwie quer.
Die Firma befindet sich in der Kurzarbeit und gibt mir an, daß Sie mich nur zu 100% wieder zurück nehmen müssen und wenn ich den einen Tag kommen wolle, dann nur mit einem Änderungsvertrag?!
mir kommt das ganze etwas komisch vor und würde gern wissen, wieso ich einen anderen Vertrag benötige? Wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe und mich noch im Mutterschutz befinde?
und ob ich nicht einfach doch ein Recht hätte da, die paar Stunden zu arbeiten, ohne daß ich meinen Mutterschutz aufgebe.
Und wie verhält sich das ganze denn mit den Rentenpunkten, bekomme ich die für die 3 Jahre Mutterschutzzeit oder eh gleich für die Geburt des Kindes?
hallo,
also…arbeiten lassen muss die firma dich nicht, sie kann, das liegt in ihrem ermessen.
allerdings ist das mit dem änderungsvertrag sicherlich komisch…hier würde ich mal einen arbeitsrechtler aufsuchen, der sich das genau anschaut (auch wegen der problematik kurzarbeit).
und das mit den rentenpunkten gilt nur für die zeit des mutterschaftsurlaubes, max. drei jahre…also, wenn du früher wider zu arbeiten anfängst endet das und deine arbeitsleistung zählt wieder.
gruß,
nils