Guten Abend,
Ich habe mal eine recht schwierige Frage zur Teilzeit beschäftigung nach der Elternzeit, zuerst auf bestimmte Zeit (2 Jahre), und dann wieder vollzeit.
Ich möchte gerne nach meiner Elternzeit zuerst teilzeit wieder arbeiten bis mein Kind ins Kindergarten kommt, dannach würde ich gerne wieder vollzeit arbeiten
- Ist das möglich?
- Darf mein Arbeitgeber mich zwingen mich zu entscheiden ob ich teilzeit oder vollzeit arbeiten möchte, und der entscheidung ist dann bindend (d.h. ich darf nicht wieder vollzeit wenn ich teilzeit gewählt habe)?
Ich habe das problem das mein Arbeitgeber eine Antwort von mir haben möchte und sollte ich mich für teilzeit entscheiden, wird ein weitere person eingestellt für 20 std. und ich dürfte nicht mehr vollzeit arbeiten wenn mein Kind ins Kindergarten kommt. Alles was ich gerne machen möchte ist auf bestimmte Zeit (2 Jahre) teilzeit arbeiten bis mein Kind ganztags betreut werden kann damit ich wieder ganztags arbeiten kann. Gibt es informationen darüber? Weiss jemand vielleicht ob ich ein recht darauf habe? Vielen dank für ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
verzweifelt
Hi,
Ja, du hast Recht, es ist einer schwierige Frage. Und es ist einer Thematik das ich Tag Täglich nicht damit zu tun habe. Ich bin ehr für fragen wärend die Arbeit, also des was ein Betriebsrat tut.
Also, wie ich es sehe. Vorher hast du einer Vollzeit vertrag gehabt. Diese stelle ist wärend die Elternzeit für dich freigehalten worden.
Das Teilzeit und Befristungsgesetz gibt den Arbeitnehmer das Recht auf einer Teilzeitbeschätigung. Aber: Wenn der Betrieb unter 15 Mitarbeiter hat, braucht er keine Teilzeit anzubieten.
Ab 15 Mitarbeiter muß er, kann aber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Die Vollzeitstelle muß er aber freihalten oder eine gleichwertige.
Wie das ist nach einer weiler Teilzeit wieder isn vollzeit, kann ich dir nicht Sagen. Es gibt so viel verschiedenen berufe und Tariffverträge die entwieder es ermöglichen oder nicht. Es gibt Arbeitgeber die sozial unjd flexible sind, andere nicht.
Bei meiner Tariffvertrag gilt vollzeitbeschäftigung ab 30Std die Woche, obwohl general 38.5 Std gearbeitet wird.
Ist es nicht leichte die vollzeit stelle wieder anzunehmen und dann das kind in ganztags betreuung zu tun? Ich habe Sechs kinder, so haben wir das geregelt.
Sorry ich kann dir nicht mehr helfen.
Woody