Arbeiten nach Elternzeit

Es geht um eine alleinerziehende Mutter die im Mai wieder anfängt zu arbeiten nach der Elternzeit. Muss der Arbeitgeber bei der Arbeitszeit die Kindergartenzeiten berücksichtigen so das Sie auch wieder genug Zeit hat das Kind vom Kindergarten abzuholen bzw. hinzubringen.

Hallo,

die vertraglich vereinbarte Zeit kann erbracht werden, wenn nur die Arbeitszeit passend liegen würde, d.h. es wurde kein Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nach der Elternzeit gestellt?

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers richtet sich nach billigem Ermessen. Da er bezahlt, bestimmt er auch, wann gearbeitet wird. Kinder kann man auch durch Angehörige, Nachbarn, Babysitter / Tagesmütter betreuen oder abholen lassen. Was wäre denn, wenn die Kita wegen Masern geschlossen ist, Betriebsferien hat etc.? Da kann die AN ja nicht einfach zu Hause bleiben.

Wenn die Arbeitszeit der AN betriebsorganisatorisch völlig egal ist (kein Publikumsverkehr, keine Abhängigkeit von anderen Abteilungen und deren Arbeitszeit, …), d.h. das Eingehen auf die von der AN benötigten Zeiten keinerlei betriebliche Probleme mit sich bringen würde, wäre das anders. Doch wird das im Normalfall nicht so sein.

Im Endeffekt kommt es darauf an, welche betrieblichen Folgen sich durch die Verlagerung der Arbeitszeit ergeben und mit welchem Aufwand die AN das Bringen und Abholen anderweitig organisieren kann (auch wenn das natürlich Geld kostet).

VG
EK