Hallo,
mal angenommen eine Frau, die bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt ist, möchte nach Ende ihres Erziehungsurlaubes ihren Job wieder aufnehmen. Sie teilt dies auch dem Arbeitgeber mit. Da sie aber kurz vorm Mutterschutz im Streit auseinander gegangen sind, will der Arbeitgeber die AN auf keinen Fall zurück und meldet sich einfach nicht auf Emails, Anrufe oder Einschreiben per Post, die die Arbeitnehmerin schickt oder tätigt.
Was könnte die Arbeitnehmerin in solch einem Fall tun? Mal angenommen der Arbeitgeber würde sich nicht melden und da ja dann kein Einsatzort für die Arbeitnehmerin bekannt ist, kann sie auch nicht zur Arbeit gehen. Die Arbeitnehmerin ist sich relativ sicher, dass der Arbeitgeber sich nicht melden wird und auch höchst wahrscheinlich keinen Cent Gehalt zahlen wird und es mit 99 prozentiger Sicherheit auf eine Klage hinauslaufen wird.
Bei einer Zeitarbeitsfirma ist es ja so, dass Gehalt gezahlt werden muss, auch wenn es keinen Einsatzort gibt.
Wie würde sich die Arbeitnehmerin jetzt richtig verhalten?
Einfach mal vorbeifahren ist nicht, da die Firma zu weit weg ist und die AN mit Sicherheit wieder weggeschickt werden würde.
Selbst kündigen käme für die AN auch auf keinen Fall in Frage, wegen der Arbeitslosengeld-Sperre.
Wenn es jedoch eine Möglichkeit gäbe, keine Sperre beim Arbeitsamt zu kriegen, würde sich die Arbeitnehmerin auch darauf einigen einen Aufhebungsvertrag oder oder oder zu unterzeichnen.
Hinzu kommt noch, dass die AN während der Schwangerschaft durch den Streit, eigentlich schon mobbing, ihr Kind fast verloren hätte und zwei Mal im Krankenhaus lag. Aus diesem Grund auch eigentlich wenig Interesse, auf weiteren Stress mit der Fa., besteht.
Über eine schnelle Antwort wäre die Mama sehr erfreut.
Vielen lieben Dank!