Kann ein Arbeitnehmer einem Arbeitgeber verbieten arbeiten zu kommen, wenn der Arbeitnehmer sich auf eigenem Wunsch sich gesundschreiben lassen hat und der Arbeitgeber die Befürchtung hat, dass der Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit nicht schafft(zusammenbricht ) und deshalb die Berufsgenossenschaft eingeschaltet werden muß?
Hallo,
Kann ein Arbeitnehmer einem Arbeitgeber verbieten arbeiten zu
kommen,
Wär ja noch schöner wenn ich meinem Chef verbieten könnte zu kommen 
Da hast du wohl was verdreht.
wenn der Arbeitnehmer sich auf eigenem Wunsch sich
gesundschreiben lassen hat und der Arbeitgeber die Befürchtung
hat, dass der Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit nicht
schafft(zusammenbricht ) und deshalb die Berufsgenossenschaft
eingeschaltet werden muß?
Ein AG kann immer die Abnahme der im angebotenen Arbeitskraft verweigern. In sofern kann er dem AN auch sagen, dass er gefälligst nicht zur Arbeit kommen soll.
Wenn obige Befürchtung nahe liegt, dann ist dies im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht als AG sogar eine vorbildliche Entscheidung.
Gruss Ivo
Hallo,
das klingt für mich erstmal ungewöhnlich. Der AN lässt sich gesund schreiben und will unbedingt arbeiten. Der AG hat Anzeichen, dass der AN doch noch nicht gesund ist und will ihn lieber genesen lassen. Leider geht aus der Frage nicht hervor, warum der AN unbedingt zur Arbeit kommen will. Steht an dem fraglichen Tag irgend etwas an, wo der AN teilnehmen möchte ?
Ohne es rechtlich begründen zu können, würde ich zum AG tendieren. Aus dem Arbeitsvertrag heraus hat er auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter. Er hat natürlich auch an der Erfüllung des Arbeitsvertrages ein Interesse und bekanntlich ist es oft sinnvoller, ein paar Tage die Krankheit auszukurieren und dann wieder 100% zu geben, als das dauernd zu verschleppen und „den Helden zu spielen“.
Gruss Hans-Jürgen
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