Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nach dem Renteneintrittsalter weiterarbeiten lässt, hat er ja verschiedene Vergünstigungen, erstens muss er keine Arbeitslosenversicherung für ihn bezahlen und zweitens kann er den Vertrag beliebig oft befristen.
Stimmt das überhaupt so, wie ich das geschrieben habe?
Angenommen, der Arbeitnehmer hätte vor dem Renteneintrittsalter nur einen 450-Euro-Vertrag, der nach dem Renteneintrittsalter verlängert und auf eine SV-pflichtige Tätigkeit aufgestockt wird, würden diese Vergünstigungen dann auch gelten?
Weiß das zufällig jemand? Gerichtsurteile kann es dazu ja wohl noch nicht geben.
Und zu den Rentenbeiträgen ?
Der AG zahlt m.E. immer seinen halben Beitrag. Du selbst kannst Dich davon befreien lassen (es würde aber deine Rente erhöhen).
danke für den Link, ich fand ihn sehr interessant.
Leider ist darin meine eigentliche Frage (die unter 2.) nicht beantwortet.
Ich habe aber auch nicht wirklich damit gerechnet, dass sie mir jemand beantworten kann.
wenn aus dem Minijob eine Beschäftigung über 450 Euro wird, gelten die Vergünstigungen genauso.
Wenn die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus xx Monate) erreicht ist, gilt folgendes:
KV: AG und AN zahlen, es gilt der ermäßigte Beitragssatz. AN darf noch den kundenindividuellen Zusatzbeitrag zahlen
RV: AG zahlt seinen Anteil, AN zahlt grundsätzlich nichts mehr. Er kann freiwillig seinen Anteil zahlen, dann wird zum 1.7. jedes Jahr die Rente neu berechnet aus den neu eingezahlten Beiträgen.
AV: nix
PV: AG und AN zahlen, AN ggfs noch Zuschlag wenn er keine Kinder hat.