Arbeiten nach unwirksamen Aufhebungsvertrag

Hallo,

also ich war von 20.2. - 5.3. krankgeschrieben,
am 29.2. hat mein chef mich angerufen woraufhin ich hingefahren bin. er meinte ‚ich denk wir passen nich zsm‘ & klatschte mir n ‚aufhebungsvertrag‘ hin .
eig hatte ich ja sowieso keine lust mehr da zu arbeiten. eig wollt ich aber kein aufhebungsvertrag nur er hat michziemlich unter druck gesetzt, dass ich letztenendes unterschrieben hab.
zuhause rief ich meinen cousin an der z.Z. jura studiert & fragte ihn inwiefern das alles rechtens ist .
aufjedenfall teilte er mir mit dass der vertrag unwirksam ist weil er ja meine unterschrift braucht & ich seine aber ich keine von ihm hab & das formular nicht mal ausgefüllt war. (ja in dem moment hab ih nich nachgedacht alsich unterschrieben hab!)
so abgesehen davon dass ich noch geld zu bekommen hab von februar ( meine kranktage) & dass er meine Unterlagen(lohnsteuerkarte & abrechnung vom februar) nich rausrückt, die ich aber ja fürs arbeitsamt brauche ist der aufhebungsvertrag also unwirksam . zu meinem vorteil hat er nun meinen aufhebungsvertrag den ich unterschrieben habe meiner kollegin gegeben die er auch los werden wollte. diese hat ihn aber nicht unterschrieben & mit nach hause genommen . gestern hatten wir zusammen einen termin beim anwalr & durch zufall hab ich das nur bemerkt dass sie MEINEN aufhebungsvertrag (das original) bekommen hat .
so nun aber zu meiner eigentlichen frage . der anwalt sagte ich soll heute normal arbeiten gehen & mich vom chef verweisen lassen . . hatte dass schon mal jemand? ich hab keine ahnung wie ich mich da genau verhalten soll . meine kollegin sollte das gleiche gestern tun sie ist hin mit ihrem mann & hat gewartet bis er kam & er hat sie dann nach hause geschickt . .
hab die halbe nacht nich geschlafen weil ich mir als n kopf gemacht hab . .

Ja, der Anwalt hat recht. Wenn Sie Ihre Arbeitskraft nicht anbieten, gerät der Arbeitgeber nicht in Verzug. Insofern haben Sie nur einen Lohnanspruch, wenn Sie zur Arbeit erscheinen.
Die Sache mit dem Aufhebungsvertrag ist nach Ihrer Beschreibung nicht zu beantworten. Hierfür ist eine genaue Beweislage nötig. Da kann Ihnen nur ein Anwalt helfen.

der anwalt ist schon seit gestern eingeschaltet . war heute da und mein chef hat mich quasi verwiesen . schteiben vom anwalt ist unzerwegs jetzt heisst es abwarten .