Arbeiten nein, Firmenchef sein ja?

Hallo allerseits,

es gibt hier ja in Deutschland viele Studenten, die aus dem Ausland kommen, und zunächst einmal nur wegen des Studiums hier sind. Was jedoch, wenn ich als deutscher Staatsbürger mit einem von ihnen eine Geschäftspartnerschaft schließen möchte, bzw. als Geschäftspartner an meiner Firma teilhaben lassen möchte?

Ist so etwas rechtlich überhaupt möglich? Muß er dann trotzdem nach Ablauf seiner Studienfrist gehen? Oder bekommt jemand, der eine Firma (oder einen Teil davon) in der BRD besitzt immer ein langfristiges unbegrenzt oft verlängerbares Visum?

Vielen Dank,

Mohamed.

Hi Mohamed,

ich denke, dass der Student eine Arbeitserlaubnis braucht.
Ansosnsten haben deutsche Gesetze die Eigenschaft nicht absolut zu sein. Es gibt immer einen Ermessensspielraum,damit die Rechtsanwälte und Gerichte etwas zu tun haben.
Also kann der ausländische Student evtl. Dein Geschäftspartner werden, bekommt aber unter bestimmten Umständen ein verlängerbares Visum.
Ich würde Dir zu einem Besuch bei einem Rechtsanwalt und Notar raten, das kostet zwar mehr als eine Anfrage hier im Forum, ist dafür aber sicherer.

Gruß

Knautschke

http://www.ramblinbluesband.de

http://www.rockcyclus.de

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