hallo,
ein arbeitnehmer hat einen 120h/monat job mit 7,30 euro/h, steuerklasse 1. auserdem einen pauschaljob, 80 h/monat mit 5 euro/h brutto, steuerklasse 6.
einige werden bei diesen zahlen jetzt schon vor lachen umfallen, naja.
nun kommt der steuerbescheid 2011, das finanzamt will 270 euro vom arbeitnehmer. diesmal ist der arbeitnehmer umgefallen, aber nicht vor lachen sondern vor entsetzen. weiß nicht, wooo er das geld hernehmen soll, ist single mit pkw und co, also kosten ohne ende… kann der arbeitnehmer eine ratenzahlung beim finanzamt beantragen ??? waaaarum wird die schufterei für minilohn auch noch bestraft …
danke
Hallo, das kann man anhand der wenigen Angaben nicht erklären.
Das heißt der Pauschaljob ist kein echter, denn dann würde ja der Arbeitgeber die Steuer pauschal erledigen. Wurde auf der Karte mit der 6 nichts/etwas/was eingetragen ?
Ja, Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich.
Gruss
Barmer
also der arbeitnehmer bekommt seine 5 euro brutto nur für die stunden, die er auch arbeitet, aber max. 80 h/monat für 400 euro brutte, 350 euro netto. also wenn er nur 23 h gebraucht wird, werden auch nur diese bezahlt.
was soll auf der stuerkarte mit klasse 6 denn noch stehen ???
es sind keine kinder da…
stunden, die er auch arbeitet, aber max. 80 h/monat für 400
euro brutte, 350 euro netto. also wenn er nur 23 h gebraucht
Dann wäre ein Mini-Job besser, der wäre steuer- und sozialabgabenfrei.
…das geht leider von seitens des arbeitgebern nicht, da die pauschalkraft keine regelmäßigen arbeitszeiten hat, sondern eher den springer für „notfälle“ darstellt…
Dann wäre ein Mini-Job besser, der wäre steuer- und
sozialabgabenfrei.
Er ist weder das Eine noch das Andere!
Es fallen sogar 30% an …
…das geht leider von seitens des arbeitgebern nicht, da die
pauschalkraft keine regelmäßigen arbeitszeiten hat, sondern
eher den springer für „notfälle“ darstellt…
…was keine Rolle spielt, solange man unter 4800€ Einkommen bleibt
Er ist weder das Eine noch das Andere!
Es fallen sogar 30% an …
… für den Arbeitgeber mein Bester.
Merkwürdige Terminologie
Achso, und deshalb fallen sie nicht an?
Abgesehen davon muss der AG keinesfalls die Pauschalsteuer abrechnen, er kann sehr wohl nach Stkl. VI abrechnen, was dann selbst nach Deiner Theorie sehr weit entfernt von Steuerfreiheit (für den Arbeitnehmer) liegt.
Unabhängig davon kann er natürlich auch die 2 % Pauschalsteuer auf den Arbeitgeber abwälzen.
Nicht ganz unwichtige Ergänzung
…das geht leider von seitens des arbeitgebern nicht, da die
pauschalkraft keine regelmäßigen arbeitszeiten hat, sondern
eher den springer für „notfälle“ darstellt……was keine Rolle spielt, solange man unter 4800€ Einkommen im Jahr
bleibt
Hallo,
um mal deine Frage nach einer Ratenstundung zu beantworten.
Also grundsätzlich können Finanzbehörden Steuern stunden, wenn die Einziehung der Steuer eine erhebliche Härte darstellt und der Steueranspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
Also formloser Antrag an das Finanzamt. Genau darlegen wie die Schuld getilgt werden soll z. B. monatlich mit 50 €. Die Stundung sollte jedoch nicht mehr als 6 Monate (länger als 6 Monate könnte bedeuten, der Steueranspruch erscheint gefährdet und wird abgelehnt ) erfolgen.
In der Regel erfolgt die Ratenstundung nur gegen Stundungszinsen in Höhe von 6 %.
Gruss
hallo,
ein arbeitnehmer hat einen 120h/monat job mit 7,30 euro/h,
steuerklasse 1.
Also 876€, wovon dann noch die SV-Abgaben abgehen, so das wir bei Pi mal Daumen 700€ netto rauskommen. Gehe ich da recht der Annahme, dass dort kein Cent Lohnsteuer einbehalten und ans FA abgeführt wird?
auserdem einen pauschaljob, 80 h/monat mit 5 euro/h brutto, steuerklasse 6.
nun kommt der steuerbescheid 2011, das finanzamt will 270 euro vom arbeitnehmer. diesmal ist der arbeitnehmer umgefallen, aber nicht vor lachen sondern vor entsetzen. weiß nicht, wooo er das geld hernehmen soll, ist single mit pkw und co, also kosten ohne ende… kann der arbeitnehmer eine ratenzahlung beim finanzamt beantragen ???
Naja, kann man umgangssprachlich so nennen.
waaaarum wird die schufterei für minilohn auch noch bestraft …
Gute Frage, da angesichts der genannten Zahlen kaum eine Steuernachzahlung anfallen dürfte.
Wenn ich von den 700 * 12 = 8.400€ nur die 1.000€ Werbungskostenpasuchale abziehe, dann sind wir da bereits 604€ unter dem Grundfreibetrag von 8.004€.
Kommt noch der Minijob dazu. Der wird auf Steuerkarte mit der Klasse 6 abgerechnet. Bei angenommen jeden Monat 400€ würden da in der Klasse 6 ungefähr 50€ Steuern einbehalten und abgeführt.
Es kann da also unmöglich noch zu der genannten Nachzahlung kommen.
Oder es gibt noch anderes Einkommen, was nunmal alles in einem Topf landet oder der Bescheid ist/falsch verstanden worden.
Grüße
Achso, und deshalb fallen sie nicht an?
Ausgangsposting beachten! der UP mokierte sich über seine Steuerbelastung.
Achso, und deshalb fallen sie nicht an?
Ausgangsposting beachten! der UP mokierte sich über seine
Steuerbelastung.
- Teil meiner Antwort beachten! Minijob heisst nicht automatisch, dass der AN keine Steuerbelastung hat.
Hallo,
deine Rechnung hat einen kleinen schönheitsfehler.
Der Werbungskostenpauschbetrag wird nicht vom Nettolohn abgezogen, sondern vom Bruttoarbeitslohn.
Ergo: 876 € x 12 = 10.512 €
- 300 € x 12 = 4.200 € (angenommen)
abzüglich Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 € ergeben sich Einkünften in Höhe von 13.712 €. Zieht man hiervon noch Sonderausgaben in Höhe von 3500 € ab’ verbeiben 10.212 €. Bei einem durschnittlichen Steuersatz von 10 % ergibt sich eine Einkommensteuer von ca. 1.012 €.
gruss
Hallo,
deine Rechnung hat einen kleinen schönheitsfehler.
Der Werbungskostenpauschbetrag wird nicht vom Nettolohn abgezogen, sondern vom Bruttoarbeitslohn.
Als ich zur Schule ging, habe ich mal vom Kommutativgesetz gehört. Ist aber schon so lange her, dass ich jetzt nicht 100% sicher bin, ob es noch gilt oder inzwischen eine Mathematikreform stattgefunden hat.
Ergo: 876 € x 12 = 10.512 €
- 300 € x 12 = 4.200 € (angenommen)
Also nach meiner mathematischen Grundausbildung waren das noch 3.600€. Scheiß Inflation ;o) Der Fehler ist mir aber auch erst nach dem zweiten Lesen aufgefallen.
Da hier keine genauen Angaben vorlagen, habe ich nur pauschal darauf verwiesen, was im Extremfall (also 4.800€) monatlich an Steuern bei Steuerklasse 6 anfiele. Das sind knapp 50€ bzw. eben 600€ im Jahr. Das sind somit Vorauszahlungen auf die fällige Einkommensteuer.
Nun können wir also munter losrechnen, wobei ich der Einfachheit halber von 20% SV-Abgaben auf den „Hauptjob“ ausgehe. Keine Ahnung, wo noch die Differenz zu „Deinen“ 3.500€ herkommen soll.
10.512€ ./. 2.102,40€ + 4.800€ ./. 1.000€ = 11.912,60€. Das Kommutativgesetz besagt übrigens, dass hier die Terme beliebig ausgetauscht werden können und trotzdem das Gleiche rauskommen soll.
In den Abgabenrechner des BMF als zu versteuerndes Einkommen eingegeben, spuckt der 686€ Einkommensteuern aus. Bezahlt wurden aber bereits knapp 600€, so dass selbst hier keine Nachzahlung in Höhe von 270€ anfallen kann. Bei 300€ im Monat bzw. 3.600€ im Jahr für den Minijob, würden sich 503€ Steuern ergeben, wobei bereits knapp 421€ vorausbezahlt worden wären, womit auch hier keine Nachzahlung in der genannten Größenordnung rauskommen kann.
Hat der Steuerpflichtige noch weitere Ausgaben geltend machen können, dann wäre das zu versteuernde Einkommen noch niedriger, wobei die Vorauszahlung gleich geblieben wären.
Insofern hat meine Rechnung keinen Schönheitsfehler, sondern diente lediglich der Orientierung und Unterstützung der Argumentation, dass entweder noch weiteres Einkommen existiert oder der Bescheid falsch ist bzw. verstanden wurde. Ergänzend wäre noch möglich, dass weitere für die Berechnung der Steuer relevanten Angaben fehlen könnten.
Grüße