die Situation: der AN arbeitet seit 3 Monaten ohne schriftlichen Arbeitsvertrag, mündlich ist über Arbeitszeit und Arbeitsentgelt gesprochen, die Lohnabrechnung erfolgt und wird auch püntklich gezahlt. Aufgrund massiver Engpässe wird der AN um Überstunden gebeten, die zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgebummelt werden sollen, Mail liegt dazu vor. AG ist geschockt, dass bereits viele Stunden angefallen sind und will nun nichts mehr davon wissen. AN hat von Betriebsklima und Arbeitszeit die Nase voll und möchte am liebsten kündigen.
Wie kann der AN das Arbeitsverhältnis beenden, ohne dass die Überstunden verloren gehen? Mit einem Entgegenkommen des AG ist nicht zu rechnen.
Wie kann der AN das Arbeitsverhältnis beenden, ohne dass die
Überstunden verloren gehen? Mit einem Entgegenkommen des AG
ist nicht zu rechnen.
Danke für jeden Hinweis, Gruß mablo
Hallo,
der AN sollte fristgemäß lt. § 622 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
kündigen und im Kündigungsschreiben die Überstunden (und auch den erworbenen Urlaubsanspruch)geltend machen.
Wie kann der AN das Arbeitsverhältnis beenden, ohne dass die
Überstunden verloren gehen? Mit einem Entgegenkommen des AG
ist nicht zu rechnen.
Danke für jeden Hinweis, Gruß mablo
Hallo,
der AN sollte fristgemäß lt. § 622 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
kündigen und im Kündigungsschreiben die Überstunden (und auch
den erworbenen Urlaubsanspruch)geltend machen.
Das Arbeitsverhältnis ist auf 400-Euro-Basis, werden dann aufgrund der Überstunden (Gesamtbetrag von ca. 600,- Euro)SV-Beiträge rückwirkend fällig und wie sieht es überhaupt mit der Beweislast aus, wenn der AG Überstunden zwar bestätigt aber die Anzahl abstreitet?
Dankeschön, mablo
Wer Ansprüche anmeldet, trägt idR die "Darlegungs- und Beweislast, d. h. in diesem Fall der AN muß seinen Anspruch begründen und ggfs. durch Beweismittel wie z. B. Stundenabrechnungen, Einsatzzeiten etc. untermauern.