Arbeiten ohne Pause Kündigung?

Hallo Liebe Gemeinde,

ich arbeite Momentan in folgender Situation. Einzelhandel 2 Mitarbeiter 1 Shop.

Jedesmal wenn mein Kollege Urlaub hat oder Krank ist (jetzt gerade wieder der Fall) muss ich den Shop auf unbestimmte Zeit alleine schmeissen. Das bedeutet ich mache den Laden um 10 Uhr auf und um 18.30 wieder zu. Das macht 8,5 Stunden Arbeit. Pause nur mit Glück. Am Samstag sind es nur 3,5 Stunden. Somit komme ich in einer Woche auf gute 46 Stunden.

Das an sich wäre nicht das Problem, jedoch fällt dieses mal zum wiederholten Male mein Urlaub ins Wasser. Ich kann weder etwas planen noch mir mal einen Nachmittag frei nehmen um zum Frisör etc. zu gehen.

Mit meinem Chef zu reden bringt leider gar nichts. Er meint es wäre sein Recht zu bestimmen wann und wieviel ich arbeite.

Nun zu meiner Frage. Kann ich kündigen? Ich bin bisher davon ausgegangen das ich nicht kündigen kann, weil ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt bekomme. Aber kann ich nicht Aufgrund der Arbeitsbedingungen kündigen?

Ich stehe mittlerweile kurz vor einem Burn Out. Und das mit 25… ich schlaf nur noch sehr schlecht und bin permanent schlecht gelaunt… Was mein Privat Leben extrem erschwert… Liegt auch daran das der Chef jeden Tag Druck macht und nicht versteht das auch Freizeit ein Teil der Motivation ist.

Kann mir jemand helfen? Was kann ich tun?

LG

S. Tarifvertrag Einzelhandel.
Dort sind alle Punkt geregelt.

Wenn sie wirkl. überlegen zu kündigen, unbedingt einen FA Arb.recht VORHER konsultieren.

Hallo,

zunächst einmal kann Dein Chef nicht bestimmen was er will sonder muss auf die Belange der Arbeitnehmer rücksicht nehmen.Das Direktionsrecht wird unzulässig ausgeübt, wenn die Weisungen über den Inhalt des Arbeitsvertrages hinweg gehen. Sie dürfen ferner nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder sittenwidrig sein (vgl. § 134, § 138 BGB). Wird eine solche Weisung nicht befolgt, besteht kein Kündigungsgrund, da für den Arbeitnehmer keine Verpflichtung besteht, einer unzulässigen Weisung Folge zu leisten. Werden dennoch Sanktionen wegen der Nichtbefolgung einer unzulässigen Weisung ausgesprochen, so verstoßen diese gegen das in § 612a BGB niedergelegte Maßregelungsverbot.

Deine Pausen sind im Gesetz festgelegt ( § 4 Arbeitszeitgesetz )
Verstößt Dein AG dagegen ist § 22 Abs. 2 und § 23 Arbeitszeitgesetz anzuwenden.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Erholungsurlaub. Zur Erfüllung dieses Anspruches, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von seiner Arbeit für die Dauer des Urlaubs freizustellen. Dem Arbeitnehmer ist es uneingeschränkt zu ermöglichen, die ihm aufgrund des Urlaubsanspruches zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen. Müsste der Arbeitnehmer trotz dieser Freistellung ständig damit rechnen, doch wieder zur Arbeit abgerufen zu werden, wäre dieses Recht nicht mehr gewährleistet.

Hat der Arbeitgeber den beantragten Urlaub genehmigt, dann ist er an diese Erklärung gebunden und kann diese grundsätzlich nicht widerrufen - so ist es bereits von dem Bundesarbeitsgericht entschieden worden. Ein Arbeitgeber muss sich daher vor der Urlaubserteilung entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer den beantragten Urlaub gewährt oder den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers - etwa wegen dringender betrieblicher Belange - vorerst ablehnt. Hat der Arbeitgeber den Urlaub bewilligt, also die Leistungszeit bestimmt, in der der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erfüllt werden soll und dies dem Arbeitnehmer bereits mitgeteilt, muss er sich hieran auch halten.

Ich würde Deinen AG schriftlich dazu auffordern sich an die Gesetze zu halten, tut er dies nicht kannst Du kündigen ohne eine Sperre zu riskieren. Rede aber im Vorfeld mit einem Rechtsanwalt oder dem zuständigen Arbeitsamt darüber. Zur Not hiöft Die auch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Bei denen kannst Du auch annonym anrufen.

Wenn Dich Dein Beruf gesundheitlich belastet, ist er es nicht wert weiter ausgeführt zu werden. Einen Job bekommst Du immer wieder, Deine Gesundheit nicht

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

Viele Grüße
Byrdi

Armer Kerl, ich verstehe solche Chefs einfach nicht! Mit der Urlaubsgewährung hat er schon recht, er muss ihn dir allerdings vor Ablauf des Jahres gegeben haben. Rein formal ist das alles ok. Mein Rat: gehe zum Arzt, lass dich dort untersuchen und beraten. Wenn der Burn Out da ist, ist es zu spät, dann hat nicht nur dein Chef den Schaden durch Arbeitsausfall, sondern in erster Linie du. Möglich, dass der Arzt dich eine zeitlang arbeitsunfähig schreibt, vielleicht eine Reha-Maßnahme, damit einer ernsthaften Erkrankung vorgebeugt wird. Wenn der Chef nicht ganz dämlich ist, wird er dann das Seine tun, um dich gesund zu erhalten. Wenn nicht, kannst du im Extremfall mit Hilfe des Arztes am Ende zu einer Kündigung kommen, die auch für die Arbeitsagentur akzeptabel ist.

Vielen Dank für die Antwort. Gilt der Tarifvertrag für alle Angestellten in der Branche?

D. weiß ich nicht.
Am besten mal in den Arb.vertrag schauen. Oft ist ist ein Hinweis, z.B. " Es gilt d. (Mantel-) Tarifvertrag xy".
Sonst mal bei d. IHK o. d. zust. Landesregierung, Arb.min. nachfragen.
O. halt Anwalt.

Hallo,
selbstverständlich hat Dein AG im Rahmen des Direktionsrechtes die Möglichkeit Deine Arbeitszeit den Erfordernissen anzupassen aber,

  • 8,5 Stunden ohne Pause sind gesetzlich nicht zulässig.
  • Die Mehrarbeit (6 Tage/46 Std.) muss selbstverständlich vergütet werden.
  • Ein bereits genehmigter Urlaub kann nur dann einseitig gestrichen werden, wenn es betrieblich nicht anders zu lösen ist und der AG für evtl. anfallende Kosten aufkommt (Stornogebühren etc.)

Wenn Dein AG in diesen Dingen nicht gesprächsbereit ist, würde ich kündigen. Sicherheitshalber würde ich dies aber - um eine Sperre des ALG zu vermeiden - vorher mit dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur besprechen.

Ich denke hier sollte keine Sperre anfallen.

mrofranken

Danke für die Hilfe. Es is schön zu hören das ich das Ganze nicht machen muss…Ich denke ich werde mir Hilfe bei einem RA suchen auch wenn ich da erst wieder Geld in die Hand nehmen muss.

Das werd ich auch als nächstes machen… Erstmal bei Amt nachfragen. Problem sehe ich nur darin das ich es schwer beweisen kann… Ulrubsanträge werden generell nur mündlich beantwortet und da es keine Stempelkarten etc gibt kann ich die Arbeitszeit auch nicht belegen.

Hallo Chancha,

in jedem Fall würde ich vorher mit der Arbeitsagentur reden.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du dir einen neuen Job suchst und dann kündigst.

Viele Grüße
Andreas

Du bist nicht in der Beweispflicht.
Deine handschriftlichen Aufzeichnungen sind gültig, solange Dir Dein Chef nicht das Gegenteil beweisen kann.
Wenn es keine offiziellen Aufzeichnungen (Anwesenheitsliste, Dienstplan, Stempelkarte, Zeiterfassung etc.) über die Arbeitszeit gibt, wie wurde dann Deine Lohnabrechnung erstellt, bzw. was steht in Deinem AV bezgl. AZ.
Wenn Dein Urlaub nur „mündlich“ genehmigt wird, dann hast Du gelinde gesagt „Pech gehabt“ - es sei denn es gibt hier Zeugen.

mrofranken

In meinem Arbeitsvertrag steht eigendlich das übliche 6 Tage 40 Wochenstunden…

Aber das Gegenteil kann er mir nicht beweisen… Ich habe für den Fall der Fälle Zeugen die das Ganze bestätigen können…

Danke für eure Antworten.

Ich hab die Arbeitsagentur mal angeschrieben gucken was die sagen.

Ich such die ganze Zeit schon. Hatte auch schon Termine. Ein sehr vielversprechenden Termin musste ich nun schon 2 mal verschieben aufgrund der Momentanen Situation.

Deswegen will ich jetzt schnell raus.

Hallo, ab in die Gewerkschaft!!
Grüße

Hallo,

kündigen kann man immer, ob diese Kündigung jedoch eine Sperre vom Arbeitsamt nach sich zieht, kann ich nicht sagen.

Fakt ist jedoch, dass ein AN nach 6 Stunden Arbeit eine Pause nach sich zieht (Siehe Arbeitszeitgesetz Zitat: § 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.)

Es gibt auch unzülässige Höchstarbeitszeiten, natürlich hat ein AG ein Direktionsrecht, dieses kann jedoch nicht bedeuten, dass er die geltenden Gesetze ausser Kraft setzt.

Auch hierzu würde ich mich beim Arbeitsamt informieren, es gibt Institutionen, die für die Einhaltung der Gesetze zuständig sind.

Besser noch ist es, sich einen neuen Job zu suchen und dann fristlos zu kündigen.

MFG

Hallo Chancha,
natürlich steht es Dir frei zu kündigen, dann allerdings ziemlich wahrscheinlich mit einer Sperre. Es gibt ein Arbeitszeitgesetz, an das sich Arbeitgeber wie Arbeitnehmer zu halten haben und das schreibt zwingend die Einhaltung von Pausen vor, wenn man eine bestimmte Anzahl Stunden täglich arbeitet.
Und es gibt Tarifverträge und Arbeitsverträge, die die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit regeln. Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag drin? 40 Stunden? Dann kläre mit dem Arbeitgeber, wie diese Anzahl Stunden sich auf die Wochentage verteilen. Dein Chef hat ganz und gar nicht das Rescht, zu bestimmen wann und wieviel Du arbeitest!!!

Viel Erfolg!
Schöne Grüße
phantomin

Hallo,

du hast einen rechtlichen Anspruch auf Pausen sowie auf deinen Erholungsurlaub.
Damit es nicht zu Problemen kommt, solltest du dir vor der Kündigung eine Rechtsberatung in der Leistungsabteilung der zuständigen Agentur für Arbeit holen, da nur diese dir eine verbindliche Auskunft zur Sperrzeitregelung geben kann.

Gruß

Hi,
eines ist ganz klar, dein Chef verstößt gegen geltendes Recht. Im Arbeitszeitgesetz sind die Pausen geregelt, es gibt gesetzlichen Urlaubsanspruch ganz unabhängig von Tarifverträgen.
Grundsätzlich kannst du in so einem Fall aus wichtigen Gründen kündigen ohne eine Sperrfrist zu befürchten. Allerdings musst du den Beweis erbringen, dass die Situation unerträglich ist.
Mein Rat: Wende dich unbedingt an die Gewerkschaft Verdi. Dort wird man dir kompetent helfen. Versuch das nicht alleine, sonst bist du am Ende deinen Job los und hast kein Arbeitslosengeld.

Gruß Ally

Hallo,
Natürlich, Sie können immer kündigen unter Einhaltung Ihrer vereinbarten Kündigungsfrist. Richtig ist, dass event. eine Sperre vom Arbeitsamt in Betracht kommt. Sie können versuchen, die Gründe dem Arbeitsamt mitzuteilen, aber inwiefern diese Gründe anerkannt werden, liegt sicherlich beim Bearbiter beim Arbeitsamt.Sollte das AA kürzen, wäre auch event. eine Klage beim Sozialgericht angebracht; aber ob diese anerkannt wird !? (auch hier hängt die Enrscheidung vom Richter ab)
Ihre andere Situation ist schlecht zu beurteilen; dazu bräuchte man mehr und detaillierte Informationen.
MFG
Marcjue