ich habe am 17.5. ein Gewerbe angemeldet,als Beginn der Tätigkeit habe ich den 1.6. angegeben,
da aber das Finanzamt mit der Zuteilung der Steuernummer nicht so schnell ist, möchte ich trotzdem am 1.6. anfangen, geht das???
oder muss ich warten bis alle Unterlagen vom Finanzamt da sind?
steuernummer brauchst du fürs rechnung schreiben (die muss da mit drauf) -> d.h. du kannst erst rechnungen schreiben, wenn du die steuernummer hast. arbeiten kannst du schon eher.
kannst ja da auch mal anrufen. ich bin einfach beim FA reingeschneit, hab das formular ausgefüllt und hatte zwei minuten später ne steuernummer.
katja
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