Wenn jemand einen 3Monatsvertrag hatte und dieser ausläuft, er aber vom Chef eine mündliche Zusage hat, dass der Vertrag verlängert wird, darf derjenige weiter arbeiten ohne, dass ein aktueller Vertrag existiert. Wir gehen davon aus, dass der Chef zB Urlaub hat und er deswegen in den nächsten 2Wochen keinen Vertrag unterzeichnen kann.
Wie sieht es aus mit der Versicherung? Handelt es sich um Schwarzarbeit?
Welche Risiken/ Sicherheiten hat der Arbeitnehmer?
Es handelt sich um einen Aushilfsjob.
Arbeitsverträge können auch grundsätzlich mündlich geschlossen werden. In dem vorliegenden Fall läuft alles zu den Konditionen des vorherigen Zeitvertrages weiter.
Allerdings wird es im Fall eines etwaigen Rechtsstreits schwierig einen mündlichen Vertrag zu beweisen.
Sinnvoll ist es daher immer, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu fertigen.
Allerdings wird es im Fall eines etwaigen Rechtsstreits
schwierig einen mündlichen Vertrag zu beweisen.
Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat der Gesetzgeber jeden Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen (§ 2 Nachweisgesetz), wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
Aus: http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/muendl…
Auch von meiner Seite vielen Dank für diese sinnvolle Ergänzung.
Dieser Umstand war mir doch tatsächlich zwischenzeitlich aus dem Gedächtnis entronnen.
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Hallo
Auch von meiner Seite vielen Dank für diese sinnvolle
Ergänzung.
Dieser Umstand war mir doch tatsächlich zwischenzeitlich aus
dem Gedächtnis entronnen.
Leider gehen aber beide Antworten am Thema eher vorbei… 
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Absatz 5
Es entsteht idR ein unbefristetes AV. Es ist allerdings den Angaben zufolge nicht zwingend auszuschließen, daß der AG noch wirksam widersprechen kann. Siehe Absatz 5 „so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht“
Da der AG aber von einer „Verlängerung“ sprach, sollte man sich dies (besonders die Rubrik „Nachträgliche Schriftform“) durchlesen. http://www.juraforum.de/lexikon/Befristetes%20Arbeit…
Das Nachweisgesetz ist hier eher unpassend, da das AV ja schon seit 3 Monaten läuft und ein Vertrag existiert.
Gruß,
LeoLo
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…was im Grunde auch der vorherigen Aussage entspricht, dass innerhalb eines Monats ein schriftlicher Arbeitsvertrag, im vorliegenden Fall ein Folgevetertrag, gefertigt werden muss. Innerhalb dieser Zeit obliegt es natürlicherweise dem AG, einen zwischen ihm und dem AN mündlich vereinbarten Folgevertrag anzufechten/aufzulösen/zu widersprechen. Diese Frist dient dem Arbeitnehmer. Der AG könnte ansonsten jederzeit (auch nach Ablauf der Einmonatsfrist) den mündlichen Arbeitsvertrag anfechten, der in der Regel nicht im Vorhandensein von Zeugen geschlossen wird/wurde.
Hallo
So leid mir das tut, aber das …
…was im Grunde auch der vorherigen Aussage entspricht, dass
innerhalb eines Monats ein schriftlicher Arbeitsvertrag, im
vorliegenden Fall ein Folgevetertrag, gefertigt werden muss.
Innerhalb dieser Zeit obliegt es … dem AG,
einen zwischen ihm und dem AN mündlich vereinbarten
Folgevertrag anzufechten/aufzulösen/zu widersprechen. Diese
Frist dient dem Arbeitnehmer. Der AG könnte …
jederzeit (auch nach Ablauf der Einmonatsfrist) den mündlichen
Arbeitsvertrag anfechten, der in der Regel nicht im
Vorhandensein von Zeugen geschlossen wird/wurde.
… ist streng genommen alles völlig falsch.
Gruß,
LeoLo
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Hallo,
erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten!
seit 3 Monaten läuft und ein Vertrag existiert.
dieser Vertrag ist jedoch seit Ende letzten Monats abgelaufen.
Also kann man nun alles in allem sagen, dass eine mündliche Zusage zu einer Vertragsverlängerung erstmal in Ordnung ist?
Was wäre für den Fall, dass es nach einem Monat immer noch nicht zu einem neuen schriftlichen Vertrag gekommen ist?
Was ist, wenn der Arbeitgeber nun Umstände feststellt, die ihm nicht passen, also das heißt, wenn der Arbeitnehmer nun nicht mehr so felxibel ist wie zu Beginn des Arbeitsverhältnisses? Kann der Arbeitgeber sich dann noch entscheiden den Vertrag nicht zu verlängern, bzw. kann er sich dann dafür entscheiden das das Arbeitsverhältnis ab diesem Zeitpunkt beendet ist?
Liebe Grüße
Hallo
Die mündliche Verlängerung ist nicht die beste Munition… Da kann man sich meist nichts für backen, aber das scheint mir hier auch schietegeal, aufgrund der Vertragsverlängerung ducrh bloße Weiterarbeit.
Aufgrund der neuen Informationen sei folgendes gesagt:
Wenn der AG bereits weiß, daß der AN weiterarbeitet und diesem Umstand offensichtlich nicht unverzüglich widersprochen hat, dann ist der bisher befristete AV in ein unbefristetes AV übergegangen. Also alles wie gehabt zu den alten Konditionen, nur jetzt unbefristet. Will der AG sich vom AN lösen, dann muß er den AV fristgerecht schriftlich kündigen. Wenn tarifvertaglich nichts anderes gilt, wäre dabei mindestens eine Küfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende einzuhalten. Bis zum Ablauf von 6 Monaten wäre der AN dagegegen auch in den überwiegenden Fällen machtlos. Danach bestünde je nach Betriebsgröße (also bei mehr als 10 AN iSd KSchG) Kündigungsschutz.
Alternativ kann der AG versuchen, den AN unter Druck zu setzen und die Befristungsverlängerung rückwirkend abzuschließen. Dazu siehe meinen vorherigen link.
Der AG kann auf jeden Fall nicht plötzlich eine Kehrtwende machen oder einen Gedächtnisschwund vortäuschen!
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Wenn der AG bereits weiß, daß der AN weiterarbeitet und diesem
Umstand offensichtlich nicht unverzüglich widersprochen hat,
dann ist der bisher befristete AV in ein unbefristetes AV
übergegangen. Also alles wie gehabt zu den alten Konditionen,
nur jetzt unbefristet.
Was wäre in dem Fall, wenn der AG nach 2Wochen der Weiterarbeit (ohne Vetrag) eine Vertrag vorlegt, der erneut auf 3Monate oder auch auf 5Monate befristet ist?
Hallo
Was wäre in dem Fall, wenn der AG nach 2Wochen der
Weiterarbeit (ohne Vetrag) eine Vertrag vorlegt, der erneut
auf 3Monate oder auch auf 5Monate befristet ist?
Aber genau das stand doch im zweiten Link meiner Antwort vom 8.3.2010 22:25…
Hast Du dir den Link denn mal angesehen?
Gruß,
LeoLo