Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot

Guten Morgen,

eine Arbeitnehmerin würde als Erzieherin in einem Kinderheim arbeiten und wäre nun schwanger. Der Betriebsarzt würde ein Beschäftigungsverbot ausstellen, weil er das Arbeiten mit diesen schwer erziehbaren Kindern für zu gefährlich halten würde und weil er Bedenken wegen Infektionsgefahr hätte.

Die Arbeitnehmerin würde aber gar nicht so gerne so lange zu Hause bleiben wollen und würde ihrem Arbeitgeber anbieten, bis zum Eintritt der Mutterschutz im Büro (Aushilfe als Sekretärin) zu arbeiten. Der Arbeitgeber würde dies gerne annehmen.

Gibt es gesetzl. Vorschriften, die das verbieten? Oder BAG-Urteile, wonach man das besser nicht tun sollte?

Arbeitsvertraglich würde man den bestehen Vertrag doch einfach befristet ändern können. z.B. Änderungsvertrag von Erzieherin zur kaufmännischen Mitarbeiterin, und auf Wunsch auch die Arbeitszeit (vermutl. dann Teilzeit) ändern.
Könnte man arbeitsrechtlich den Vertrag in diesen Punkten einfach befristet ändern? Oder ist das aus irgendeinem Grund nicht möglich bzw. davon abzuraten???

PS: im Arbeitsvertrag und Tarifvertrag wäre hierüber nichts vereinbart.

Wäre für Antworten sehr dankbar.

Liebe Grüße
Andy

Hallo

Man kann doch einvernehmlich mit dem Betriebsarzt vereinbaren, daß ein Beschäftigungsverbot konkret für gewisse Einsatzbereiche ausgestellt wird. Dann kann man die AN auch anderweitig einsetzen.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

danke für die Antwort. Ja, kann man, aber ist das dann arbeitsvertraglich so einfach möglich sie zu „versetzen“??? Laut Arbeitsvertrag wäre sie z.B. als Erzieherin eingestellt. Meiner Meinung nach, würde es hier ein Änderungsvertrag bedürfen. Ist das richtig? Was wäre in einem solchen Fall mit der Zustimmung des Betriebsrates?

LG
Andy

Hallo

So, wie Du das schilderst, wollen doch alle Parteien das gleiche. Warum sollte es also mit irgendjemandem Schwierigkeiten bzgl einer Versetzung geben? Vertragliche Änderungen sehe ich hier nicht notwendig.

Lies mal:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Ar…

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

vielen Dank für den Link, er triffts genau.

War aber der Meinung, dass eine befristete Vertragsänderung nötig wäre in solch einem Fall, da im Arbeitsvertrag explizit z.B. „Erzieherin“ stehen würde. Was wäre, wenn sie die Arbeitszeit auf Teilzeit bis zum Mutterschutz ändern wollte, hier würde doch der Vertrag nu gar nicht mehr stimmen??

LG
Andy

Hallo

„Teilzeit bis zum Mutterschutz“ gestaltet sich da schon erheblich schwieriger. Anbieten würde sich ein befristeter Zusatz zum Arbeitsvertrag. Befristet mit Sachgrund auf ausdrücklichen Wunsch des AN. Das sollte man aber zusammen mit einem Fachmann vor Ort aufsetzen.

Gruß,
LeoLo