Arbeiten trotz EU - Rente

Einen schönen guten Morgen zusammen,
zum Sachverhalt: Ich werde in Kürze meinen Wohnort von Deutschland zu meiner Freundin nach Österreich verlegen. Obwohl ich topfit und gesund bin möchte die Arge und der Amtsarzt unbedingt dass ich eine EU – Rente beantrage, was mein ges. Betreuer ohne mein Wissen bereits getan hat, ich werde die Rente auch bekommen. Da ich aber wie gesagt topfit bin, sich das Ganze auch nicht so schnell ändern dürfte werde ich in Österreich wieder „normal“ zum Arbeiten gehen, will ja unbedingt wieder……. Ich bin erst Ende 30 und wurde krank, was aber alles wieder i.O. ist……
Nun meine Frage:
Kann ich – ein offener Umgang mit dem zuständigen Finanzamt versteht sich von selbst – in Österreich wieder ganz normal zur Arbeit gehen, obwohl ich in Deutschland Rentner wäre und von dort Rentenleistungen erhalte?
Und noch eine zweite Frage:
Sollte dies wie oben beschrieben nicht machbar sein: Kann ich die Rente auch ablehnen? Bzw. das Ganze wieder rückgängig machen?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Hallo superburschi,
da kann ich nicht weiter helfen- keine Ahnung.
MfG. Bobbeldaheim

D. übersteigt leider mein Fachwissen.
Empfehlen Ihnen d. Konsultation eines zertifiz. Rentenberaters.
Adr. bekommen Sie über d. HP d. Berufsverbandes.

Österreich gehört zwar zur EU, kann aber diesbezüglich andere Vorschriften haben. In D. gibt es ja Hinzuverdienstgrenzen. Ich lese aber auch was von einem gesetzlichen Vertreter - wenn es den gibt, hängt ja wohl alles von ihm ab?
Gruß
U.Daniel

Moin,

kenn mich da nich so aus, aber ich denke wenn du zur Rentenkasse gehst und den Sachverhalt klärst, wird das Rückgängig gemacht (Vater Staat spart auch gern geld :wink:).

Viel Glück bei den Schluchtis…

Greetz Nordi

Hallo superburschi,
kann zum Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.

Kann mir aber trotzdem nicht vorstellen, daß man in der EU von einem Land eine Rente und in dem anderem Land arbeiten gehen kann (ich gehe davon aus, daß die Rente gesundheitliche Gründe hatte…

Nochmal viel Erfolg.

Wagner

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Worauf bekommst du denn EU-Rente, wenn es dir gut geht? Geht mich zwar nichts an aber in der Regel muß man hart dafür kämpfen. Wäre es eine EU-Rente auf Zeit oder eine für immer? Also eins ist sicher, es funktioniert nicht, dass du voll arbeiten gehst und nebenbei diese Rente beziehst. Ich glaube aber schon, dass du die Rente ablehnen könntest um danach ein „normales“ Arbeitsleben zu führen.

Hallo superburschi,

wenn du einen gesetzlichen Betreuer hast, hat den das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht eingesetzt. In den allermeisten Fällen sind die Betreuten dann nicht mehr voll geschäftsfähig, können also ohne Zustimmung des Betreuers oder des Amtsgerichts nicht alles frei entscheiden. Ich habe bereits 2x innerhalb der erweiterten Familie einen Betreuungsauftrag gehabt.

Da ich den Umfang der Betreuung nicht kenne und dies auch nicht das richtige Forum für solche Themen ist, kann ich dir leider nicht helfen.

Gruß Fredo

Ahoi superburschi,

es tut mir leid aber um hier eine rechtssichere Antwort zu geben bin ich nicht der Richtige.

hier mal was zum Lesen…

http://www.croehnchen-klub.de/crohn-forum/index.php?..

Jack

Hallo,

es tut mir leid, aber hierzu kann ich leider keine Auskunft geben.

Viele Grüße

Hallo,

ich sehe hier keine Probleme. Sie bekommen eine EU-Rente - die Hintergründe wie Zwangsverrentung, Patientenverschiebung zwischen Kranken- und Rentenkasse und den politischen (Un-)Sinn des (Einzel-)Falls lassen wir mal außen vor.

Die Erwerbsunfähigkeitsrenten-Regelungen besagen, dass man einen Nebenerwerb haben darf. Einkünfte oberhalb von ca. 400 EUR (genauen Wert weiß ich gerade nicht) werden auf den Bezug angerechnet werden.

Wenn Sie also Ihren Verdienst offen und ehrlich der Rentenstelle melden, wird die feststellen, dass Ihr Einkommen angerechnet wird.

Wenn Sie in normalem Umfang erwerbstätig sind, wird das Ergebnis sein, dass Sie von der Rentenstelle einen Bescheid erhalten, dass Sie leider keine Rentenauszahlungen bekommen, weil Sie dazu zu viel verdienen.

Also einfach das Einkommen ordnungsgemäß melden, den bürokratischen Vorgang über sich ergehen lassen und den 0,00 EUR - Rentenbescheid abheften.

Um ganz sicher zu gehen, würde ich an Ihrer Stelle der Rentenstelle schriftlich mitteilen, dass die Gründe für die Erwerbsminderung nicht mehr vorliegen. Gibt’s dazu ein ärztliches Attest?

Anspruch auf die Rente haben Sie ja nur, wenn Sie nachgewiesenermaßen täglich nicht mehr als drei Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Wenn Sie das Gegenteil unter Beweis stellen, wird sich wohl niemand dagegen wehren… (genau weiß man das in unserem Land aber nie :wink:)

Viele Grüße
tinastar

Ich vermute, dass sie da was falsch verstanden haben. Bei beantragen der EU - Rente, handelt sich offfentsichtlich um die in der BRD erworben Rentenansprüche, mit nach Österreich nehmen zu können.
Wenn sie dann irgendwann mal in Rente gehen, sind diese Ansprüche nicht verfallen. Was möglicherweise bei einem nicht Antrag der Fall sein könnte. Setzen sie sich nochmals mit der ihrer Rentenversicherung zusammen und lassen sich ordnungsgemäß beraten!

Hallo Superburschi,

Ihr Einkommen in Österreich wird auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Sie können die Rentenzahlung verhindern, indem Sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Wenn Sie volle Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie monatlich maximal 450 Euro verdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Zweimal im Jahr können Sie sogar bis 900 Euro verdienen. Wenn Sie aber mehr verdienen, haben Sie, je nachdem wieviel Sie verdienen, nur Anspruch auf drei Viertel, die Hälfte oder ein Viertel der EU-Rente. Im äußersten Fall bekommen Sie gar nichts mehr. Wenn Sie irgendwann wieder weniger oder nichts verdienen, bekommen Sie natürlich wieder die Rente. Das Einkommen sollten Sie der Rentenversicherung unbedingt melden.

Bitte machen Sie sich aber folgendes klar: Die Rente steht Ihnen zu und wurde Ihnen nicht grundlos bewilligt. Es ist moralisch sicher nicht unkorrekt die Rente zu bekommen. Viele Leute kämpfen jahrelang vor Gericht dafür.

Wenn Sie aber gerne arbeiten gehen wollen, weil Sie sich gesund fühlen, wird Sie die Rentenversicherung nicht daran hindern.

Bei Abschluss eines Arbeitsvertrags hat evtl. auch Ihr gesetzlicher Betreuer ein Mitspracherecht. Dies hängt auch davon ab, ob Ihnen durch Aufnahme der Tätigkeit gesundheitliche Nachteile drohen. Wenn Sie tatsächlich fit sind, wird sich Ihr Betreuer aber wohl kaum dagegen sträuben, dass Sie wieder arbeiten gehen.

Sollte Ihnen meine Antwort gefallen haben, so würde ich mich über eine Bewertung bei

http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…

sehr freuen.

Alles Gute!
Ivailo Ziegenhagen