Hallo
Meine Frage bezieht sich auf die rechtlichen Bestimmungen wie lange man trotz EU Rente arbeiten darf und wieviel man dazu verdienen darf ohne Probleme zu bekommen.Muss eine Tätigkeit generell gemeldet werden?
Hallo
Meine Frage bezieht sich auf die rechtlichen Bestimmungen wie lange man trotz EU Rente arbeiten darf und wieviel man dazu verdienen darf ohne Probleme zu bekommen.Muss eine Tätigkeit generell gemeldet werden?
Hallo,
der Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
darf im Jahr 2010 brutto 400 € monatlich hinzuverdienen.
Wer mehr verdient erhält eine gekürzte Rente von 1/4,1/2 oder3/4. Hier gilt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die sich aus dem Entgelt der letzten 3 Jahre vor dem Eintritt der vollen Erwerbsminderung ergibt.
Gruß Jens1568
Hi,
man (Frau) darf nur 400,00 € / Monat zur EU-Rente dazuverdienen. Dies musst man der Bfa/LVA/Rentenanstalt Berlin mitteilen.
Damit die Bfa/Lva die EU-Rente nicht mindert, solltest Du Deine Wochen-Arbeits-Zettel so ausfüllen, dass Du pro Tag nicht mehr als 2 Stunden arbeitest.
Du mußt also mit Deinem Arbeitgeber darüber sprechen und möglichst:
2 Stunden pro Tag
10 Stunden pro Woche
30 Stunden pro Monat
400,00 € ./. 30 Tage ./. 2 Stunden = Netto-Arbeitslohn = 6,66 €/Std.-Lohn.
Was Du dann intern mit dem Arbeitgeber regelst, ist Deine Angelegenheit (z. B.: nur an 2 Arbeitstagen in der Woche je 5 Stunden arbeiten)etc. pp.
Solltest Du „offiziell“ mehr als 2 Stunden/Tag arbeiten, wird Dir die EU-Rente gekürzt, weil Du ja wieder arbeitsfähig bist, wenn Du z.B. 4 Stunden/Tag arbeiten kannst.
Mein Rat : Nicht mehr als 400,00 € dazuverdienen, alles über 400,00 € zieht die Bfa/LVA von Deiner EU-Rente ab.
Bin seit 1996 EU-Rentnerin und kenne mich bestens aus.
Grüße vom sonnigen Rhein
Petra
Auch Hallo,
Man kann mit EU Rente arbeiten, solange man kann,
da gibt es, soweit ich weiss, kein limit im Alter,
oder Fragen ueber was man verdient. Es hat keinerlei
Einfluss auf die Hoehe der Rente, und das ist im Internet nachzulesen.
Gruesse, Ursana
D
Hallo,
ich weiß nur, dass Sie verpflichtet sind das ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Die wollen dann genau wissen wie viel Sie verdienen, um den weiteren Rentenanspruch zu überprüfen.
Ein Hinzuverdienst von mtl. 400 Euro ist erlaubt und ich glaube 1-2x im Jahr auch darüber hinaus.
Ich selbst arbeite auch seit kurzem nebenbei und warte noch auf einen Bescheid von der RV Bund.
Alles Gute,
Kathra