Hi!
Ja. daher schrieb ich, daß der AG die Arbeitsleistung auch
annehmen muß.
Ah ja, die Sache mit dem sinnentnehmenden Lesen
Wenn er den AN mit Gipsbein den Kran hochkraxeln
oder mit offener Tuberkulose in die Küche marschieren sieht,
muß er ihn wegschicken. Das ist aber immer so, nicht nur bei
vorzeitiger Beendigung einer AU.
Danke aber für die Bestätigung.
…wird Zeit, dass ich Urlaub hab …
VG
Guido