Arbeiten trotz Krankenschein

Hallo zusammen,
kann es für den Arbeitnehmer, bzw. Arbeitgeber Probleme geben, wenn der Arbeitnehmer trotz abgegebenen Krankenschein zur Arbeit kommt?!
Muss für die Arbeitsaufnahme nicht eine „Gesund“-schreibung erfolgen?
Vorab schon vielen Dank für die Info
LG
Bibi

Hi!

kann es für den Arbeitnehmer, bzw. Arbeitgeber Probleme geben,
wenn der Arbeitnehmer trotz abgegebenen Krankenschein zur
Arbeit kommt?!

Wenn der AN nicht ganz offensichtlich arbeitsunfähig ist (er sich also, mit 40°C Fieber zur Arbeit schleppt, oder so), dann nicht.

Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Wenn der AN sich vorher fit fühlt, spricht nix dagegen, dass er arbeitet.

Muss für die Arbeitsaufnahme nicht eine „Gesund“-schreibung
erfolgen?

Nein.

Gruß
Guido

Hallo,

kann es für den Arbeitnehmer, bzw. Arbeitgeber Probleme geben,
wenn der Arbeitnehmer trotz abgegebenen Krankenschein zur
Arbeit kommt?!

Wenn der AN nicht ganz offensichtlich arbeitsunfähig ist (er sich also, mit 40°C Fieber zur Arbeit schleppt, oder so), dann nicht.

Es gibt auch weniger offensichtliche Symptome, die trotzdem zu einer Arbeitsunfähigkeit führen können. Aus diesem Grund ist es wahrscheinlich inzwischen auch so, dass für solche Diagnosen ein ordentliches Studium notwendig ist und dieser Job nicht mehr im Nebenerwerb von Friseuren wahrgenommen wird.

Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Wenn der AN sich vorher fit fühlt, spricht nix dagegen, dass er arbeitet.

Muss für die Arbeitsaufnahme nicht eine „Gesund“-schreibung erfolgen?

Um noch mal auf die Frage eventueller Probleme einzugehen, würde ich dies bejahen wollen. Es kann im Falle eines Arbeitsunfalles durchaus zu Problemen mit der BG kommen, wenn diese feststellt, dass der Arbeitnehmer krankgeschrieben war. Also ein wenig Vorsicht wäre durchaus angebracht. Also vielleicht vorher doch den Arzt konsultieren, um solche möglichen Komplikationen zu vermeiden.

Grüße

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Hi!

Es gibt auch weniger offensichtliche Symptome, die trotzdem zu
einer Arbeitsunfähigkeit führen können.

Darum geht es aber nicht.
Es geht um die Frage, ob es Probleme gibt, wenn jemand trotz AU arbeitet, und die gibt es nur dann, wenn der AG grob gegen seine Fürsorgepflicht verstößt.

Um noch mal auf die Frage eventueller Probleme einzugehen,
würde ich dies bejahen wollen. Es kann im Falle eines
Arbeitsunfalles durchaus zu Problemen mit der BG kommen, wenn
diese feststellt, dass der Arbeitnehmer krankgeschrieben war.

Genau welche?
Nur noch mal um die Begriffsbestimmung:
Der Arzt schreibt nicht krank, er kann auch nicht gesund schreiben (das ist so ein bißchen gruselig).
Der Arzt bescheinigt die voraussichtliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit.
Da der Arzt kein Hellseher ist, ist der bescheinigte Zeitraum alles Andere als unumstößlich verbindlich.

Also vielleicht vorher doch den Arzt konsultieren,

Sich da OK zu holen, ist ganz sicher die Optimallösung - allerdings in den meisten Fällen der Praxis (Routinekrankheiten) vermutlich überzogen.

Wohlgemerkt: Wenn eine Verschlimmerung eintritt, weil der MA arbeitet, will ich Probleme nicht ausschließen, aber genau deshalb schränkte ich auch mit Bezug auf die Fürsorgepflicht ein.

Gruß
Guido

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Hallo,

würde ich dies bejahen wollen. Es kann im Falle eines
Arbeitsunfalles durchaus zu Problemen mit der BG kommen, wenn
diese feststellt, dass der Arbeitnehmer krankgeschrieben war.

Ich frage mich schon öfters, wie sich diese Legende immer wieder reproduziert, obwohl es den eindeutigen § 7 Abs. 2 SGB VII gibt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html
ErfK, Rn. 2 zu § 7 SGB VII:
„erst bei einer absichtl. Unfallherbeiführung durch den Versicherten liegt kein Versicherungsfall mehr vor…“
Wenn der AN also nach bestem Wissen und Gewissen sich für arbeitsfähig hält, gibt es keine Probleme mit der BG.
Gerade für einen Laien ist der Beurteilungsspielraum viel größer als bei einem Fachmensch.

Grüße

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Ugh.

Wohlgemerkt: Wenn eine Verschlimmerung eintritt, weil der MA
arbeitet, will ich Probleme nicht ausschließen, aber genau
deshalb schränkte ich auch mit Bezug auf die Fürsorgepflicht
ein.

Mir schwelt da noch ein Konstrukt im Gebeiß: Übt der betroffene AN eine gefahrgeneigte Tätigkeit aus und der AG lässt den AU Geschriebenen „einfach so“ loslegen, also ohne ärztliches OK, dann könnte, könnte es zu Problemen im Falle des Falles kommen. Desgleichen auch, wennn vom behandelnden Arzt nicht nur eine AU bescheinogen ward, sondern ein regelrechtes Arbeitsverbot erworken (das dürfte dann regelmäßig mit Hilfe des MD ablaufen, so dass das entsprechende Fass eh etwas größer würde).

Aga,
CBB

Hallo,

ich hatte das Ursprungsposting so verstanden, dass nach Problemen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefragt wurde.
Klare Sache, Wenn nichts passiert, gibt es natürlich auch keine Probleme.
Die Frage ist also, was ist los, wenn etwas passiert. Dabei wäre vielleicht noch zu unterscheiden, was passiert.
Also etwa Rückfall bzw. Verschlimmerung der Krankheit oder ein Arbeitsunfall.
Die Krankenkasse könnte Probleme machen, da der Versicherte nicht alles dafür getan hat, um wieder gesund zu werden bzw. seinen Zustand nicht zu verschlimmern. Die BG könnte behaupten, dass der Unfall seine Ursache in der Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit hat. Andere Schadensversicherungen könnten sich ebenfalls auf die Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit berufen und vielleicht die Leistung verweigern.
Als Problem würde ich in allen Fällen nicht nur eine eventuelle tatsächliche und berechtigte Leistungsfreiheit, also finanzielle Schäden bezeichnen. Auch den ganzen Schriftverkehr, eventuelle Gerichtsverfahren und das bis dahin in der Luft hängen würde ich schon als Problem definieren und das vollkommen unabhängig vom Ausgang. Es soll Menschen geben, denen sowas mächtig auf die Psyche schlägt.
Aus Patientensicht ist ein Rückfall nach einer Lungenentzündung oder Grippe mit evetuellen ernsthaften Dauerschäden wie einer Herzmuskelentzündung sicherlich auch nicht als problemfrei zu bewerten. Ein Krankeitsbild das übrigens in den meisten Fällen zunächst vom Patienten unbemerkt bleibt. Soviel nur mal zur Diagnosefähigkeit.
Möglicherweise kann weder der Versicherte und erst recht nicht der AG beurteilen, ob ein Bruch, eine Lungenentzündung oder eine Grippe tatsächlich bereits auskuriert ist. Nur weil die akuten Symptome bereits abgeklungen sind, heißt das noch nicht, dass man wieder voll belastbar ist. Und da alle Versicherer versuchen um Leistungen herumzukommen, werden sie dieses Haar in der Suppe suchen, finden und sich darauf stürzen.

Um zumindest diesen Schererein aus dem Weg zu gehen, würde ich sowohl als AG als auch als AN bevorzugen, dass ein o.k. vom Doc vorliegt.
Das sollte man auch nicht davon abhängig machen, wie leicht oder unbedeutend man selbst eine Erkrankung einschätzt. Wenn es um die Gesundheit geht, sollte man vielleicht nicht zuviel riskieren.
Wenn der fünfmal verschleppte, doch eigentlich so harmlose Schnupfen erstmal chronisch geworden ist, dann ist es zu spät.

Grüße

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Hi!

Die Krankenkasse könnte Probleme machen, da der Versicherte
nicht alles dafür getan hat, um wieder gesund zu werden bzw.
seinen Zustand nicht zu verschlimmern.

Nenne bitte einen konkreten Fall mit Quelle!

Die BG könnte
behaupten, dass der Unfall seine Ursache in der
Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit hat.

Nenne bitte einen konkreten Fall mit Quelle!

Gruß
Guido

http://www.bgdp.de/pages/versicherungsleistungen/faq…

http://www.bg-metall.de/versicherung-und-leistungen/…

http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/eintr…