Arbeiten trotz Krankheit/Schwangerschaft etc

Hallo zusammen,

hab eine Frage zu einem fiktiven Fall:

Eine AN wird schwanger, dann vom Arzt krank geschrieben (u.a. wg zu viel Stress auf der Arbeit). Sie wäre die einzige Ansprechpartnerin (außer einer Azubi) in einer Abteilung.

Kann man sie dazu verpflichten etc. trotzdem zur Arbeit zu kommen um jemanden externes einzuarbeiten?
Ist sie verpflichtet immer telefonisch (Diensthandy) erreichbar zu sein?
Evtl. mit §§?!

Vielen Dank für eure Hilfen!!!

Hallo

Kann man sie dazu verpflichten etc. trotzdem zur Arbeit zu
kommen

Nein.

Ist sie verpflichtet immer telefonisch (Diensthandy)
erreichbar zu sein?

Nein.

Evtl. mit §§?!

Wozu braucht die AN §§, wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat? Der AG bräuchte einen § der es ihm ermöglicht, die AN trotz AU zur Arbeit heranziehen zu dürfen. So einen § hat er aber nicht, denn den gibt es nicht. :smile:

Gruß,
LeoLo