Also, wie verhält es sich, wenn jemand „Kind krank“
geschrieben ist und dann statt 3 Tagen nur 2 Tage daheim
bleibt und dann wieder arbeiten kommt.
Es ist nun nicht so, das die krankmeldung in dem Fall beendet
ist, sondern derjenige schreibt sich für den Tag
Überstunden!!!
Nein, der Arbeitnehmer ist ja nicht selbst krank, sondern nur Aufsichts-/Pflegeperson eines aufsichtspflichtigen Kindes. Er kann die 3 Tage arbeiten gehen, sofern er die Aufsicht einer anderen Person überträgt, z.B. anderer Elternteil, Großeltern usw.
Wenn das so einfach ist an Überstunden zu kommen, warum macht
das dann nicht jeder?
Genau so ist es. Vorausgesetzt man hat Kinder.
Ich denke, das es nicht ganz rechtens ist, oder?
Richtig gedacht.
Anders würde es sich verhalten, wenn der Arbeitnehmer selbst arbeitsunfähig wäre. Hier in diesem beispiel ist er es ja nicht, sondern sein Kind. Ist er selbst AU kann er nicht arbeiten gehen und der AG tut gut daran, dies auch nicht zuzulassen, für den Fall eines Arbeitsunfalls.
Anders würde es sich verhalten, wenn der Arbeitnehmer selbst
arbeitsunfähig wäre. Hier in diesem beispiel ist er es ja
nicht, sondern sein Kind. Ist er selbst AU kann er nicht
arbeiten gehen und der AG tut gut daran, dies auch nicht
zuzulassen, für den Fall eines Arbeitsunfalls.
geschrieben ist und dann statt 3 Tagen nur 2 Tage daheim
bleibt und dann wieder arbeiten kommt.
Dann wäre der reguläre Fall, dass der AG der Krankenkasse nur 2 Tage Verdienstausfall bescheinigt, und der AN auch nur diese 2 Tage von der Kasse erstattet bekommt.
Es ist nun nicht so, das die krankmeldung in dem Fall beendet
ist, sondern derjenige schreibt sich für den Tag
Überstunden!!!
„Sie haben recht. Du darfst aus versicherungstechnischen Gründen nicht arbeiten, wenn du krank geschrieben bist. Du musst dich erst beim Arzt wieder gesund schreiben lassen um zur Arbeit gehen zu können.“
„Engelchen, es ist leider falsch, was Du schreibst.
Jeder Krankgeschriebene darf arbeiten gehen, wann er will. Er riskiert keineswegs seinen Versicherungsschutz. Es gibt auch keine Gesundschreibung.“
Es ist nun nicht so, das die krankmeldung in dem Fall beendet
ist, sondern derjenige schreibt sich für den Tag
Überstunden!!!
Wenn das so einfach ist an Überstunden zu kommen, warum macht
das dann nicht jeder?
Das ist ja nicht richtig. Auch bei eigener AU wären es keine Ü-Std., wenn man trotzdem kommt. Man bekommt ja sein Geld für den Tag, auch wenn man krank ist. Alssind die Stunden keine Überstunden.
Es ist nun nicht so, das die krankmeldung in dem Fall beendet
ist, sondern derjenige schreibt sich für den Tag
Überstunden!!!
Hallo,
der Fall der Krankheit des Kindes ist in den meisten mir bekannten Fällen vertraglich als Fall OHNE Lohnfortzahlung ausgestaltet, weil die GKV nach § 45 SGB V Pflegekrankengeld zahlt und der AN so weitestgehend finanziell geschützt ist und es für den AG billiger ist.
Es müsste also eigentlich das Gehalt für 3 Tage gekürzt werden. Wenn derjenige am 3. Tag jetzt doch arbeiten kommt, dann wird das Gehalt nur für 2 Tage gekürzt. Das kann man so regeln, dass man die ursprüngliche Kürzung um 3 Tage auf 2 Tage korrigiert oder alles so lässt und statt dessen eine Überstunde notiert (solange für Überstunden keine Zuschläge zu zahlen sind, kommt das alles auf das Gleiche heraus).
In jedem Falle besteht aber die Gefahr, dass die GKV für Pflegekrankengeld bezahlt, obwohl AN Gehalt bezieht (bzw. sich eine „Überstunde“ aufgeschrieben hat). Das wäre nicht korrekt.