Arbeiten und ALG2 empfangen

ich bekomme ALG2 habe aber gearbeitet und es auch gemeldet so dasss das Arbeitsamt das ALG2 neu berechnen konnte anhand meines verdienstes. Die Mitarbeiterin hat mir gesagt ich soll gemeldet bleiben , so dass ich nur bescheid sage muss wenn die Arbeit endet (fristvertrag) So jetzt kommts aber so, dass aufgrund das ich gearbeitet habe die die Kontoauszüge sehen wollen von November Dezember und Januar. Ist das legal? Wenn ja was ist mit dem GEld was mein Vater mir geschenkt hat zu Weihnachten und was in den Kontoauszügen unter „BAREINZAHLUNG“ aufgeführt ist. Können die mir da was oder sollte ich besser sagen das Geld stammt vom Verkauf privater Gegenstände?

Hallo Jeff !
Das mit den Kontoauszügen ist legal.
Das mit dem Geld: Es zählt alles zum Einkommen,egal,wieviel !!
Du bist sogar „verpflichtet“,das Geld anzugeben.Und die gucken genau hin,wo die was sparen können!
Es beruht alles auf eigenen Erfahrungen.
MfG Steffen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

So jetzt kommts aber so, dass aufgrund das ich gearbeitet habe die :die Kontoauszüge sehen wollen von November Dezember und Januar. Ist :das legal?

Soweit ich weiss, muss JEDER, der Alg 2 beantragt, bzw. verlängert seine Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate vorlegen und zwar im Orginal. Sollte er einige Blätter verlegt/ verloren haben, muss er beglaubigte Computerausdrucke der Bank vorlegen (kosten was).

Wenn ja was ist mit dem GEld was mein Vater mir geschenkt hat zu
Weihnachten

Solange es eine einmalige, bzw nich regelmässige Einzahlung ist, wird es nicht angerechnet…es sei denn es sind 10tausend Euro!

und was in den Kontoauszügen unter „BAREINZAHLUNG“
aufgeführt ist. Können die mir da was oder sollte ich besser
sagen das Geld stammt vom Verkauf privater Gegenstände?

Ja das ist die Frage! Ich weiss von einer Bekannten, dass die (kleinen ) Einnahmen zB von e-bay, ihr nicht angerechnet wurden. Aber es kommt auf die Beträge an.
Ich glaube es ist hier egal, ob Du das Geld geschenkt bekommen hast, oder verdient, auf die Höhe kommt es an. Ich denke bei tausend Euro kann Dir keiner was, zumal Du sicher in der Zwischenzeit wieder einiges davon abgehoben hast. Ich glaube das müssten schon wirklich Beträge sein, die unnormal für ein Weihnachtgeschenk wären oder von denen Du ohne weiteres einige Zeit leben könntest.
Schau mal, Du darfst ja sogar nebenbei arbeiten. Normal dürfte nix passieren.
Ist aber meine ganz persönliche Meinung.

Liebe Grüsse

Hallo teufel6

Das mit den Kontoauszügen ist legal.

Bist du sicher? Dass das allgemein üblich ist, weiß ich, aber ich habe mal irgendwo (ich glaube, in der online-ausgabe der SZ) gelesen, dass das nicht legal ist, sondern nur, wenn ein konkreter Verdachtsmoment vorliegt. Es scheint aber allgemein üblich zu sein.

Hier habe einen Link dazu gefunden. Anscheinend gibt es ein Gerichtsurteil dazu:
http://www.carmilo.de/index.php?showtopic=1795&st=0&
Auf jeden Fall darfst du alle Angaben auf deinem Kontoauszug, die nicht dein Einkommen betreffen, schwärzen.

Das mit dem Geld: Es zählt alles zum Einkommen,egal,wieviel !!
Du bist sogar „verpflichtet“,das Geld anzugeben.Und die gucken
genau hin,wo die was sparen können!

Das stimmt wohl allerdings leider. Ich weiß nicht, wie es ist, wenn man von der Oma das Geld zweckgebunden geschenkt bekommt, also beispielsweise für ein Klavier oder sowas. Wenn sie einem direkt ein Klavier schenkt, muss man es ja wohl nicht direkt wieder verkaufen. Na ja wer weiß, vielleicht doch.

Es beruht alles auf eigenen Erfahrungen.

Das heißt aber nicht, dass es geltendem Recht entspricht. Anscheinend werden bei Hartz 4 sehr viele Fehler von seiten des Amtes gemacht. Seit Hartz 4 haben die Klagen vor dem Sozialgericht angebelich um 20 % zugenommen.

Viele Grüße
Thea

Ich kann in einem solchen Fall nur die Seite
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp…
empfehlen.

Hallo

ich bekomme ALG2 habe aber gearbeitet und es auch gemeldet so
dasss das Arbeitsamt das ALG2 neu berechnen konnte anhand
meines verdienstes.
Die Mitarbeiterin hat mir gesagt ich soll
gemeldet bleiben , so dass ich nur bescheid sage muss wenn die
Arbeit endet (fristvertrag)

Wann endet denn die Arbeit, oder wann hat sie geendet? - Hast du eigentlich zusätzlich zum Lohn ALG2 bekommen?

So jetzt kommts aber so, dass
aufgrund das ich gearbeitet habe die die Kontoauszüge sehen
wollen von November Dezember und Januar. Ist das legal?

Siehe unten. Scheint legal zu sein, aber du darfst alles, was sie nichts angeht, schwärzen, aber möglicherweise nicht die Beträge.

Wenn
ja was ist mit dem GEld was mein Vater mir geschenkt hat zu
Weihnachten und was in den Kontoauszügen unter „BAREINZAHLUNG“
aufgeführt ist. Können die mir da was oder sollte ich besser
sagen das Geld stammt vom Verkauf privater Gegenstände?

Wenn du während der Zeit der Bareinzahlung gearbeitet hast und da sowieso kein ALG2 bekommen hast, dann ist das wohl in egal, will mich aber nicht festlegen.

Wenn du zu der Zeit ALG2 bekommen hast, gelten Geldgeschenke als Einkommen, Flohmarkt- und Ebayverkäufe von alten Klamotten jedoch nicht, sie gelten als Vermögensumwandlung. Vermögen (200 x Lebensjahr) darf man ja haben.

Hallo

Wenn ja was ist mit dem GEld was mein Vater mir geschenkt hat zu
Weihnachten

Solange es eine einmalige, bzw nich regelmässige Einzahlung
ist, wird es nicht angerechnet…es sei denn es sind 10tausend
Euro!

Nein, das stimmt nicht! Geld, das man vor Antragstellung schon hatte, wird bis zu gewisser Höhe nicht angerechnet, was man währenddessen kriegt, gilt erstmal als Einkommen.

Ich denke bei
tausend Euro kann Dir keiner was, zumal Du sicher in der
Zwischenzeit wieder einiges davon abgehoben hast. Ich glaube
das müssten schon wirklich Beträge sein, die unnormal für ein
Weihnachtgeschenk wären oder von denen Du ohne weiteres einige
Zeit leben könntest.

Von tausend Euro kann er ALG4 Empfänger - je nach Miethöhe - bis zu 2 Monate lang leben. -

Schau mal, Du darfst ja sogar nebenbei arbeiten.

Natürlich darf er arbeiten, nur wird der Arbeitslohn ja wohl - nicht komplett, aber trotzdem - mit dem Hartz4 verechnet. In dem Sinne darf er natürlich auch etwas geschenkt bekommen, nur da gibt es wahrscheinlich keine Freibeträge.

Viele Grüße
Thea

Es beruht alles auf eigenen Erfahrungen.

Das heißt aber nicht, dass es geltendem Recht entspricht.
Anscheinend werden bei Hartz 4 sehr viele Fehler von seiten
des Amtes gemacht. Seit Hartz 4 haben die Klagen vor dem
Sozialgericht angebelich um 20 % zugenommen.

Hallo,

ja, wenn man das alles so liest, werden offensichtlich grosse Unterschiede gemacht. Mein Posting oben bezieht sich nämlich auch auf meine persönlichen Erfahrungen. Und wie gesagt, wurde bei mir kein grosses Trara um Geldgeschenke gemacht. Klar von 1000,- Euro kann man erstmal leben und wird warscheinlich auch dazu verdonnert. Darum erwähnte ich auch, dass es sinnvoll wäre, wenn man dieses Geld in der Zwischenzeit für seinen Lebensunterhalt ausgegeben hat.
Es wird immer so ausgelegt: „Alles, was an Geld im Monat übrigbleibt, hat man zuviel!“
…ja wenns denn mal so wäre…dann wäre man nicht auf Finanzspritzen der Eltern angewiesen. :-/

In
dem Sinne darf er natürlich auch etwas geschenkt bekommen, nur
da gibt es wahrscheinlich keine Freibeträge.

Hallo Thea, ein (Geld-)Geschenk könnte als „zweckgebundene Einnahme“ gelten und möglicherweise sogar nicht angerechnet werden.
Hier http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-11-20… steht (bei Punkt 3.6 Seite 18) etwas dazu.

MfG