Hallo,
ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit und möchte gern bei einem anderen Arbeitgeber einen Nebenjon bis zu 30 STD nachgehen.Hierfür benötige ich ja die Zustimmung von meinem Hauptarbeitgeber.
Wann muss ich vorher diesen Job bei meinen Hauptarbeitgeber anmelden?
Muss mein Hauptarbeitgeber mir das schriftlich bestätigen?
Wie bin ich rechtlich bei meinem „Arbeitgeber in Nebenjob“ gestellt?
Vielen Dank für euere Antworten!
LG bAJA
Hallo Baja,
Wann muss ich vorher diesen Job bei meinen Hauptarbeitgeber
anmelden?
Na sobald als möglich (also insofern du die sichere Zusage oder - noch besser - was schriftliches vom anderen AG hast). Dein AG hat ja 4 Wochen Zeit, um abzulehnen.
Muss mein Hauptarbeitgeber mir das schriftlich bestätigen?
Eine evtl. Ablehnug muss schriftlich sein. Von schriftlicher Bestätigung steht in dem § nichts (nichtsdestotrotz schadet es nicht, wenn man sich auch die Genehmigung schriftlich geben lässt). http://bundesrecht.juris.de/berzgg/__15.html (4)
Wie bin ich rechtlich bei meinem „Arbeitgeber in Nebenjob“
gestellt?
In welcher Beziehung?
MfG
Hallo Baja,
Wann muss ich vorher diesen Job bei meinen Hauptarbeitgeber
anmelden?Na sobald als möglich (also insofern du die sichere Zusage
oder - noch besser - was schriftliches vom anderen AG hast).
Dein AG hat ja 4 Wochen Zeit, um abzulehnen.Muss mein Hauptarbeitgeber mir das schriftlich bestätigen?
Eine evtl. Ablehnug muss schriftlich sein. Von schriftlicher
Bestätigung steht in dem § nichts (nichtsdestotrotz schadet es
nicht, wenn man sich auch die Genehmigung schriftlich geben
lässt). http://bundesrecht.juris.de/berzgg/__15.html (4)Wie bin ich rechtlich bei meinem „Arbeitgeber in Nebenjob“
gestellt?In welcher Beziehung?
Hat der AG irgendwelche Nachteile, wenn ich mich in Elternzeit befinde? Besonderer Schutz besteht ja nur gegenüber den Hauptarbeitgeber? Frage deshalb, weil ich meine Situation meinen anderen AG irgendwie schmackhaft machen muss. Denn wenn die meisten hören Elternzeit, Kind …- hat man nicht allzu große Chancen mehr:frowning:
(zumindest in den neuen Bundesländern)
MfG