Arbeiten während der Elternzeit

Hallo Experten,

angenommen eine Firma beschäftigt neben fest angestellten Büroleuten u.a. freie Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten.

Weiter angenommen, eine Festangestellte wird schwanger und würde gerne während der Elternzeit zu Hause arbeiten und dort die gleiche Tätigkeit wie die Freien ausführen. Der Arbeitgeber sagt, das geht nicht. Geht das wirklich nicht?

Neugierige Grüße

Marie

Hallo

Geht das wirklich nicht?

Zumindest hat die Frau keinen Anspruch darauf.

Gruß,
LeoLo

Hallo Marie,

es gibt während der Elternzeit, und zwar sowohl für Vater als auch für Mutter, nur einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden wöchentlich.

Unter diesem Link hier kannst Du Genaueres nachlesen: http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Beruf-und-Karrier…

Liebe Grüße
Jana

Hallo Jana,

danke, das war mir bekannt. Es geht hier nur um die Möglichkeit zu Hause zu arbeiten. Nachdem es durch die freien Mitarbeiter Erfahrungswerte mit Heimarbeit gibt und diese der Festangestellten allerdings verwehrt werden soll.

Viele Grüße

Marie

Hallo

es gibt während der Elternzeit, und zwar sowohl für Vater als
auch für Mutter, nur einen grundsätzlichen Anspruch auf
Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden wöchentlich.

Nein, den gibt es so „grundsätzlich“ nicht. Es sind ein paar Bedingungen daran geknüpft.

Gruß,
LeoLo

Hallo Leo,

es gibt während der Elternzeit, und zwar sowohl für Vater als
auch für Mutter, nur einen grundsätzlichen Anspruch auf
Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden wöchentlich.

Nein, den gibt es so „grundsätzlich“ nicht. Es sind ein paar
Bedingungen daran geknüpft.

Genau, und deshalb bitte den Link lesen. Auch, wenn es mehr als ein Satz ist - die Mühe erspart Dir beim nächsten Mal ein Posting, okay?

Genervte Grüße
Jana

Hallo Maria,

danke, das war mir bekannt. Es geht hier nur um die
Möglichkeit zu Hause zu arbeiten. Nachdem es durch die freien
Mitarbeiter Erfahrungswerte mit Heimarbeit gibt und diese der
Festangestellten allerdings verwehrt werden soll.

Die Antwort liegt doch auf der Hand: Dein AG muss Dir diese Möglichkeit nicht gewähren; mindestens, weil sie Deinem bisherigen Arbeitsverhältnis ja in einigen wesentlichen Punkten nicht entsprechen würde. So lese ich das zumindest heraus.

Tja…

LG
Jana