Hallo liebe Wissende,
ein Arbeitnehmer ist als Spezialist für einen bestimmten Fachbereich in einem Unternehmen beschäftigt. Er leistet dabei Unterstützung für Kollegen, die auf seine Fachkenntnisse zurückgreifen können (z.B. wie ein EDV-Spezialist, der für die kaufmännischen Kollegen die Computer lauffähig hält).
Nun steht die Urlaubszeit vor der Tür und je nach bereits seit Januar/Februar feststehendem Urlaubsplan gehen die Kollegen nach und nach - einzeln, aber auch zeitgleich - in den wohlverdienten Jahresurlaub.
So freut sich auch unser AN auf seinen Urlaub, den er wie gesagt seit Februar geplant und seit letzter Woche sowohl beantragt als auch durch die GF genehmigt bekommen hat.
Nun erhält jedoch die gesamte Abteilung, die der Spezialist unterstützt, den Arbeitsauftrag, bis Anfang August bestimmte Aufgaben abzuarbeiten. Jeder MA soll dabei eine individuelle Rückrufliste bearbeiten und Kontakt mit den dort aufgeführten Kunden aufnehmen.
Der Spezialist wird pauschal aufgefordert, für alle Kollegen, die gerade in Urlaub sind, diese Anrufe zu übernehmen.
Nun gut, sagt sich der Spezi und macht sich an die Arbeit. In einem zufälligen Treffen mit der GF weist er jedoch darauf hin, dass er ja selbst in Kürze in Urlaub ist und dann die gleichfalls abwesenden Kollegen in dieser Sache nicht mehr vertreten kann.
Daraufhin wird er von der GF aufgefordert, dies sehr wohl zu tun, mit der Begründung, „dass es sich ja nur um ein paar Telefonate handele, die pro Tag in höchstens einer halben Stunde erledigt seien.“ Dies könne man von einem Spezialisten „in seiner Position“ ja wohl erwarten.
Der Spezialist verweist darauf, dass er in seinem Urlaub aber nicht für die Firma arbeiten, sondern sich ganz seinem Urlaub und der damit hoffentlich verbundenen Erholung widmen wolle.
Daraufhin „droht“ die GF damit, dass man den Urlaub auch „gerne aus wichtigen betriebsbedingten Gründen wieder entziehen könne“ und dass eine derartige, fortgesetzte Haltung mit Sicherheit Konsequenzen auf zukünftige Vorgänge (Beförderung, Gehaltsverhandlung, Weiterbeschäftigung, etc.) habe.
Zusatzproblem: der eigentlich vorhandene BR ist selber in Urlaub und kann nicht zur Unterstützung heran gezogen werden.
Fragen:
1.) Welche Möglichkeiten hat der AN die Wichtigkeit und damit die Rechtmäßigkeit der „betriebsbedingten Gründe“ zu überprüfen?
2.) Steht dem AN die Schriftform zu, wenn der (bereits ursprünglich genehmigte) Urlaub nun kurzfristig wieder entzogen wird? (als Beweis zur ggf. späteren Vorlage bei Anwalt, Gericht, etc.)
3.) Gibt es eine „Geringfügigkeitsgrenze“ für betriebliche Aufgaben, die der AG verlangen kann, während des Urlaubs auszuführen?
Für die Beantwortung der Fragen, weitere nützliche Hinweise (außer: „Er soll sich nen anderen Job suchen“) und der Geduld, den ganzen Text bis hierher gelesen zu haben, danke ich recht herzlich!!
Viele Grüße
Camelot