Arbeiten während Mutterschutz

Hallo,

nehmen wir an AN X ist ab Juni offiziell im Mutterschutz, möchte aber gern noch solange weiter arbeiten wie gesundheitlich möglich.

Wie ist dann hier vorzugehen? Sofern es gesetzlich zulässig ist, reicht dann eine Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit vom Arzt?

Wie wären die Konzequenzen für den AG sofern eine Weiterbeschäftigung gesetzlich nicht möglich ist - AN X aber dennoch zur Arbeit erscheint. Ich meine jetzt z.B. im Falle des Falles (Unfall o.ä.)

Wäre AN X dann während der Arbeitszeit überhaupt noch versichert?

Danke und Gruß
Cora

Ahoi, Cora

Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Jedoch kann sich eine werdende Mutter ausdrücklich bereit erklären, auch während der Schutzfrist noch zu arbeiten. Sie kann diese Bereitschaft jedoch zu jeder Zeit widerrufen (§ 3 Abs. 2 MuSchG.
Das Hinzuziehen der KK/Frauenarzt für weitere Fragen wäre sinnvoll…

LG JSP

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