Arbeiten, wenn man krankgeschrieben ist

Also folgender Fall:

Jemand hatte ne Grippe und wurde eine Woche krankgeschrieben. Bei der Nachuntersuchung am letzten Tag der Krankschreibung hielt es der Arzt für angebracht, den Patienten noch eine weitere Woche krank zu schreiben.

Der Patient fühlt sich nun zwei Tage vor dem Ende seiner Krankschreibung wieder ziemlich fit und möchte gerne arbeiten gehen. Da just an diesem Tag ein wichtiges Treffen im Geschäftspartnern im Büro angesetzt ist, will er da unbedingt hingehen. Was ist nun genau zu beachten, vor allem versicherungstechnisch? Kann man sich nun gesundschreiben lassen? So weit ich informiert bin steht auch auf den Krankschreibungen ja nur, dass man „voraussichtlich“ bis so und so krank ist…

Hallo

Es ist nichts zu beachten. Der AN geht einfach hin und nimmt die Arbeit auf.

Gruß,
LeoLo

DAnke für die Antwort.

Nun geht der AN zur Arbeit und zwei Fälle treten ein:

1.) Er steckt die Geschäftspartner mit Grippe an, die müssen dann die nächsten beiden Wochen das Bett hüten, haben dadurch entsprechenden Ausfall und verklagen den AN. Wer muss zahlen?

2.) Der AN wird nach den Geschäftstermin beim Verlassen des Gebäudes von einem Auto angefahren. Just sitzt in den Auto ein Kollege, der weiß, dass der AN eigentlich krank geschrieben ist. Dieser Kollege weigert sich nun für den Schaden aufzukommen, da der AN ja eigenlich krank daheim hätte sein müssen.

1.) Er steckt die Geschäftspartner mit Grippe an, die müssen
dann die nächsten beiden Wochen das Bett hüten, haben dadurch
entsprechenden Ausfall und verklagen den AN. Wer muss zahlen?

Niemand. Bei normalen Krankheiten hat man das Recht, gleichwohl am Sozialleben teilzunehmen. Das ist sozialadäquat und darum nicht rechtswidrig, und ohne Rechtswidrigkeit besteht kein Anspruch auff Schadensersatz.

2.) Der AN wird nach den Geschäftstermin beim Verlassen des
Gebäudes von einem Auto angefahren. Just sitzt in den Auto ein
Kollege, der weiß, dass der AN eigentlich krank geschrieben
ist. Dieser Kollege weigert sich nun für den Schaden
aufzukommen, da der AN ja eigenlich krank daheim hätte sein
müssen.

Der Anspruch des AN ergibt sich hier aus § 7 StVG. Da steht nirgendwo, dass der Anspruch nicht entsteht, wenn der Geschädigte aus ärztlicher Sicht hätte das Bett hüten müssen.

Levay

2 „Gefällt mir“

Besten Dank! Hört sich überzeugend an.

Hey,

aber ist es nicht so, dass der AN sich vom Doc „gesundschreiben“ lassen muss?!? Ansonsten, so kenne ich das zumindest, kann es in der Tat versicherungstechnische Probleme geben.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=262…

Gruß
Samy

Hallo

aber ist es nicht so, dass der AN sich vom Doc „gesundschreiben“
lassen muss?!?

Nein

Ansonsten, so kenne ich das zumindest, kann es in der Tat
versicherungstechnische Probleme geben.

Nein

Übrigens ist das auch dem link zu entnehmen, den Du gegeben hast (wenn man etwas weiter liest :smile:).

Wir lassen zur Sicherheit jetzt mal haarsträubende Fälle bei der Diskussion raus, wie der Hochkran-Fahrer, der trotz AU mit zwei eingegipsten Armen das Gerüst hochkraxelt und vom AG noch unten angefeuert wird. Da mag es Ausnahmen geben :smile:

Gruß,
LeoLo

Hey!

OK, da war ich wohl etwas vorschnell mit den Posten. Hatet den Link in der Tat nicht bis unten gelesen.

Danke für den Hinweis!

Wieder was gelernt! =)

Gruß
Samy