Hallo allerseits,
angenommen, meine Firma verkaufte Comics zum Erlernen der chinesischen Sprache… klar, dass diejenigen, die die besten Texte dazu liefern können, Chinesen sind - aus China, und das ist nicht zuletzt auch deswegen ein Vorteil, weil das Lohnniveau dort nicht so hoch ist.
Wenn ich also einen Chinesen, den ich z.B. im Internet aufgespürt haben könnte, für so etwas „einstelle“, wie wird das steuer- und versicherungsrechtlich gehandhabt, wenn meine Firma noch nie auch nur einen Fuß in China gesetzt hat? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich da aufgrund (vielleicht sogar fehlender?) gesetzlicher Bestimmungen?
Das Gleiche frage ich mich bezüglich Outsourcing: Eine Firma im Ausland erledige für mich das graphische Design für meinen Auftritt im Internet. Ich vermute, dass deutsche Mehrwertsteuerregelungen hier nicht greifen, oder?
Viele Grüße,
Mohamed.