Arbeitgeber akzeptiert Beschäftigungsverbot nicht

Hallo Experten!

Angenommen, in einer Firma kommt es aufgrund der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin zum Streit mit dem Arbeitgeber. Angenommen, der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus, wohlwissend, dass die Mitarbeiterin schwanger ist (Attest vom FA liegt dem Arbeitgeber vor), der Arbeitgeber zeigt keine Gesprächsbereitschaft und besteht auf der Kündigung, sodass die Mitarbeiterin einen Anwalt einschaltet. Der Anwalt erwirkt, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurücknimmt, jedoch macht der Arbeitgeber aus Rache der Mitarbeiterin das Leben auf vielerlei Art schwer. Der Arzt wird über diese Situation informiert und schreibt die Mitarbeiterin erstmal für 4 Wochen krank und stellt anschließend ein generelles Beschäftigungsverbot aus, da er durch den hohen Stress eine Gefährdung für Mutter und Kind sieht.

Während die Mitarbeiterin krank geschrieben ist (zu diesem Zeitpunkt liegt auch das BV schon vor), informiert sie ihr Anwalt, dass der Arbeitgeber das BV nicht akzeptiert. Der Anwalt rät dazu, sich weiter krank schreiben zu lassen, bis er das Akzpetieren des BV durch den Arbeitgeber erreicht habe. Durch die lange Krankschreibung droht der Schwangeren, dass sie Krankengeld beziehen muss.

Die folgenden Fragen stellen sich:

  • Kann ein Arbeitgeber ein BV ablehnen? Wenn ja, was ist dann zu tun?
  • Warum rät der Anwalt zum Verlängern der Krankschreibung? Hat der Anwalt einen Fehler gemacht, evtl Fristen versäumt o. ä.?
  • Kann das BV rückwirkend anerkannt werden, sodass die Schwangere kein Krankengeld mehr beziehen muss sondern ihr normales Gehalt weiter bekommt?
  • Sollte die Krankenkassn (der ja sowohl ein BV als auch für denselben Zeitraum eine Krankschreibung vorliegt) über die berufliche Situation informiert werden, interessiert sie das überhaupt, bzw ergeben sich daraus irgendwelche Konsequenzen?

Danke und viele Grüße!

Hallo

  • Kann ein Arbeitgeber ein BV ablehnen? Wenn ja, was ist dann zu tun?

Vielleicht sollte ihm mal folgender Paragraph mal zugespielt werden:
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/21.html
Vielleicht die Stelle ein bisschen markieren, dass man dafür in den Knast gehen kann.

  • Warum rät der Anwalt zum Verlängern der Krankschreibung? Hat der Anwalt einen Fehler gemacht, evtl Fristen versäumt o. ä.?

Ich finde, hier steht sehr eindeutig, dass es ausreicht, wenn ein ärztliches Zeugnis vorliegt.
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/3.html

Aber vielleicht ist es komplizierter, und der RA will auf Nummer sicher gehen? Vielleicht ist er sich nicht ganz sicher?

Viele Grüße

Hi, man sollte sich an das Gewerbeaufsichtsamt oder an die zuständige BG wenden. Beide können dafür zuständig sein. Das hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
MfG ramses90