Arbeitgeber als Drittschuldner - wer zahlt Kosten für Gerichtsvollzieher?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine kleine Detailfrage und würde mich freuen, wenn mir jemand hier
weiterhelfen kann.
Normalerweise sind ja die Kosten für den Gerichtsvollzieher in einem Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss für einen Drittschuldner direkt vom Lohn eines AN
einzubehalten und abzuführen. Wie wird aber verfahren, wenn der Lohn des AN unter
dem Pfandfreibetrag liegt? Wer zahlt dann die Gerichtsvollzieherkosten? Sind diese
dennoch vom Lohn des AN einzubehalten? Herzlichen Dank im voraus!

Dann zahlt der Gläubiger

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Wer zahlt dann die Gerichtsvollzieherkosten?

Hallo, Sie zahlen immer die Kosten des GVollz, denn Sie sind sein Auftraggeber. Bei weiteren zukünftigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen müssen Sie dann diese notwendig aufgewandten Kosten als zu erstatten mit geltend machen.

Ich hoffe, Sie haben verstanden. Es gibt immer nur ein Vertragsverhältnis zwischen Gläubiger und GVollz. Der Schuldner muss nur im Pfändigsfall die gesamten Kosten der Zwangsvollstreckung erstatten, z. B. auch die Briefmarken, die Sie für den Gerichtsvollzieherauftrag aufgewendet haben. Oder die Gerichtskosten.

Vielen Dank, Teramo!