Arbeitgeber - AN immer früher heimschicken?

Darf ein AG seine mitarbeiter früher heimschicken? festes monatliches gehalt, kein stundenlohn. Die Möglichkeit auf seine stunden zu kommen ist gleich null!? (gleitzeit)

ist das rechtlich i.O?

Und wie wird das verrechnet?Als Fehlzeit?Geht nicht.Kein Betriebsrat?

Grüße

das wird nicht wirklich verrechnet, rutscht halt knallhart in minusstunden. wurden auch letztes Jahr schon 2 tage urlaub deswegen abgezogen.
Kein betriebsrat

Hallo,

der AG kann seinen AN so früh heimschicken, wie er will. Gibt es aber keine gültige Vereinbarung zu flexibler Arbeitszeit, muß er trotzdem zahlen.
Es gehört nämlich grundsätzlich zum Risiko des AG, seinen Personalbedarf realistisch zu kalkulieren.
Hat der AG keine Arbeit für den AN, befindet er sich im sog. „Annahmeverzug“, der seit 01.01.1900 unverändert im BGB unter § 615 geregelt ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

&Tschüß
Wolfgang