Arbeitgeber Arzt macht in der Praxis was er will

Hallo ich hab eine Frage und brauche dringend Hilfe. Meine Freundin ist Arzthelferin im 3. Ausbildungsjahr. Sie hat einen Arbeitsvertrag, der an den Manteltarifvertrag angelegt ist und arbitet in einer kleinen Praxis mit 3 weiteren Arzthelferinnen. In ihrem Vertrag sind die 24 Urlaubstage, Gehalt, 40 Stundenwoche geregelt. Die Cheffin möchte aber länger Urlaub machen wie „normale“ Ärzte, nämlich fast so wie ebend Ferie sind. D.h. sie gibt den Mitarbeiterinnen dann zwangsweise frei, da diese die Praxis in der Abwesenheit der Ärztin nicht schmeißen können. Da meine Freundin somit mehr Urlaub hat als im Vertrag geregelt, muss sie die fehlenden Stunden (Tage) reinarbeiten. Dies ist aber nirgends vertraglich geregelt. Nun kommt die Cheffin her und sagt, dass meiner Freundin angeblich über 100 Arbeitsstunden fehlen würden. Deshalb müsse sie ab jetzt, dem 3. Lehrjahr eine 46 Stunden Woche, für das gleiche Gehalt arbeiten. Eine andere Möglichkeit gäbe es nicht. Die Frechheit ist, das meine Freundin vorher des öfteren bezüglich der Fehlstunden nachfegragt hat. Als Antwor hatte man ihr gesagt, dass alles passen würde. Jetzt sei der Cheffin allerdings ein Fehler in ihrer Rechnung aufgefallen. Somit müsse sie die o.g. Zeit reinarbeiten. D.h. Montag ca. 13 Stunden, Dienstag 8 Stunden, Mittwoch Berufschule 8 Stunden, donnerstag 10 Stunden, freitag ca. 6 Stunden…etc…das als Azubi wohlgemerkt. Meine Frage…geht das noch mit rechten Dingen zu? Wohin kann man sich wenden, wenn man wie sie keinen Betriebs bzw. Personalrat hat? Muss sie den neuen Vertrag der Cheffin unterschreiben?

Bitte um schnelle Hilfe, ich finde im Internet nichts vernüntiges…

Danke

Hallo,

dieser Tatbestand findet sich im Internet unter „Annahmeverzug“, der dazu gehörige § ist 615 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Wenn also der AG die Arbeitsleistung nicht abruft, ist er trotzdem zur Vergütung verpflichtet.
Dies ist die gültige Rechtsprechung auf Grundlage von § 7 Abs. 1 BUrlG.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Für Azubis gelten diese Regelungen entsprechend. Zur Wahrung ihrer Rechte ist für die Person der Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder zur gewerkschaftlichen Rechtsberatung (für Mitglieder) unerläßlich.

&Tschüß
Wolfgang

Grundsätzlich darf auch ein AG nicht den kompletten Jahresurlaub eines AN einseitig verplanen. Durch sogenannte „Betriebsferien“ können nur ca. 50 - 60 % des Urlaubsanspruches einseitig verplant werden.

Ja aber ich verstehe anhand des Gesetestextes nicht, ob der Arbeitgeber nun verlangen kann, dass der Azubi nun mehr arbeiten muss, weil er sonst nicht auf seine Stunden kommt. Im Arbeitsvertrag steht wie o.g. 24 Urlaubstage, 40 Stunden Woche. Nur weil die Ärztin mehr frei machen möchte, müssen alle mitziehen und diese „mehrulaubstage“ reinarbeiten. Dann kommt sie mal eben und sagt „dir fehle jetzt 120 Stunden, da machen wir schriftlich nen neuen, 46 Stunden Arbeitsvertrag für das gleiche Gehalt.“ Das kann doch nicht rechtmäßig sein…