Arbeitgeber auf Isle of Man

Zahle ich meine Steuern nach normalem deutschen Recht, wenn mein Arbeitgeber eine Firma auf der Isle of Man ist? (mein Wohnsitz bleibt Deutschland)

Und muss der Arbeitgeber nochmal den „normalen“ deutschen Arbeitgeberanteil drauflegen wie alle deutschen Unternehmen? Wie kann er das ausrechnen?

Hintergrund: ich bin in Verhandlungen mit einem Unternehmen auf Isle of Man und muss herausfinden, was ich die koste, wenn ich weiterhin in Deutschland wohne.

Dank und Gruss,
Gerd

Allgemein ist es so, dass die Besteuerung jeweils in dem
Land erfolgt, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Ob
und in welchem Umfang darauf dann Einkommensteuer in DE
abgeführt werden muss steht in dem jeweiligen
Doppelbesteuerungsabkommen. Sozialversicherungsrechtlich
kann ich da leider nicht weiterhelfen. Für verbindliche
Auskünfte, solltest du dich allerdings an ein Steuerbüro
wenden. die können das dann auch ausrechnen.

Hallo Gerd,

sorry - aber diese spezielle Frage sollte vom Steuerberater beantwortet werden, da hier mehrere Faktoren aus dem Lohnsteuerrecht zum Tragen kommen.

Vielleicht findet sich noch jemand, der sich traut :smile:)

gruß

Hallo Gerd,

leider kann ich dir nicht helfen, da ich von ausländischen Arbeitgebern in Zusammenhang mit dem Steuerrecht keine Kenne besitze. Tut mir leid!

Beste Grüße,
Karl

Leute, ich bin doch kein internationaler Steuerberater! Beim Arbeitgeberanteil steige ich aus. Ich wäre bei einer Firma, die im Steuerparadis residiert als Arbeitnehmer auch SEHR vorsichtig. Was machst Du, wenn sie nicht zahlen? Bist Du gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfälle oder Wegeunfälle versichert? Warst Du schon bei der Auslandvermittlung der Agentur für Arbeit? Da gibts auch viele Infos!

Suche einfach mal im Web nach den Stichworten „Doppeltbesteuerungsabkommen“ bzw. „Auslandseinkünfte“ oder frag bei Deinem Finanzamt.

Nach meinem Kenntnisstand (ohne Gewähr) gelten für die Steuerpflicht zwei Faktoren: Der Wohnsitz und Ort der Arbeit. Wenn der Arbeitsort im Ausland ist und die Steuer dort abgeführt wurde, dann muss man es hier angeben und eine Bescheinigung des ausländischen Finanzamts vorlegen, dass die Steuer dort abgeführt wurde oder, das gibts auch, dort steuerfrei wäre. Auf jeden Fall immer alles angeben!

Wenn der Arbeitsort bzw. Ort der Leistungserbringung hier ist und Du hier wohnst, dann würde ich als Finanzamt Dich als ausländische Niederlassung sehen, bei der dann auch noch Gewerbe- und Körperschaftssteueranteile anfallen. Hier gleich mal IHK oder zuständige Kammer fragen!

Dann sehe ich noch die Möglichkeit als freier Mitarbeiter den Job zu machen. Dann bekommt Dein Arbeitgeber eine Rechnung von Dir und weiß genau, was Du ihn kostest. Rechne die Kosten für Deinen Arbeitsplatz in das Honorar rein und versichere Dich freiwillig gegen Arbeitsunfälle, Arbeitslosigkeit, Krankheit und schließe eine private Lebensversicherung ab… Dann meldest Du Deine Tätigkeit dem Finanzamt und los geht es - Evt. musst Du ein Gewerbe anmelden: IHK oder Handwerkskammer fragen!

Zahle ich meine Steuern nach normalem deutschen Recht,

wenn

mein Arbeitgeber eine Firma auf der Isle of Man ist?

(mein

Wohnsitz bleibt Deutschland)

Und muss der Arbeitgeber nochmal den „normalen“

deutschen

Arbeitgeberanteil drauflegen wie alle deutschen

Unternehmen?

Wie kann er das ausrechnen?

Hintergrund: ich bin in Verhandlungen mit einem

Unternehmen

auf Isle of Man und muss herausfinden, was ich die

koste, wenn

ich weiterhin in Deutschland wohne.

Dank und Gruss,
Gerd

wer hier wohnt und arbeitet, ist grundsätzlich auch
hier steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Natürlich ist dies nur eine Grundregel, und es könnte
gerade in Ihrem Fall eine Ausnahme greifen.
Wichtig bei Firmen, die in „Steueroasen“ registriert
sind: sollte es sich beim Arbeitgeber nur um eine
Briefkastenfirma handeln, die nur auf Isle of Man
registriert ist, aber von Deutschland aus geführt wird,
so ist das Risiko groß, dass auch der Arbeitgeber in
Deutschland Steuern zahlen muss, und zwar so, wie als
wenn er hier als deutsche GmbH registriert wäre.

Hallo Gerd,

ich wollte Ihnen nur kurz Bescheid geben, dass ich da nicht weiterhelfen kann. Sorry.
Ich bin schon längere Zeit aus der Praxis raus und habe mich auch länger nicht mehr mit Steuerthemen beschäftigt.
(Danke für den indirekten Hinweis, ich habe meinen Status diesbezüglich bei wer-weiss-was geändert).

Ich hoffe aber, dass jemand sich auskennt und eine Antwort für Sie hat.

Gruß
Elena