Arbeitgeber begrenzt Urlaubslänge

Hallo,

es geht um folgende, theoretische Situation:

Eine Firma beschäftigt mehrere Angestellte in einer Abteilung. Der Urlaubsanspruch jedes Angestellten beträgt 28 Tage pro Jahr. Der Arbeitgeber verkündet nun, das grundsätzlich maximal 2 Wochen Urlaub am Stück genommen werden können. Längere Urlaube würden nur in Ausnahmefällen genehmigt.

Im Bundesurlaubsgesetz steht, das mindestens 2 Wochen zusammenhängend zu gewähren sind. Das würde der Arbeitgeber in diesem Fall auch einhalten. Müssen die Angestellten in diesem Beispiel die grundlose Einschränkung der maximalen Urlaubslänge hinnehmen? In den geschlossenen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist diese nicht erwähnt.

Gruß,
Steve

hallo.

Im Bundesurlaubsgesetz steht, das mindestens 2 Wochen
zusammenhängend zu gewähren sind.

genau steht dort:
„Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.“

Das würde der Arbeitgeber in
diesem Fall auch einhalten. Müssen die Angestellten in diesem
Beispiel die grundlose Einschränkung der maximalen
Urlaubslänge hinnehmen?

ich meine nein.
aber es kann sicher trefflich gestritten werden, was „dringende betriebliche gründe“ sind - und man will sich’s ja mit dem chef nicht verscherzen…

gruß

michael

Hallo

Müssen die Angestellten in diesem
Beispiel die grundlose Einschränkung der maximalen
Urlaubslänge hinnehmen? In den geschlossenen Arbeitsverträgen
oder Betriebsvereinbarungen ist diese nicht erwähnt.

Wenn es eine BV gibt, dann muss es auch einen BR geben. Dieser hat da Mitbestimmungsrecht und der AG kann sich seinen Alleingang an die Backe schmieren. Also: auf zum BR!

Gruß,
LeoLo