Hallo,
es geht um folgende, theoretische Situation:
Eine Firma beschäftigt mehrere Angestellte in einer Abteilung. Der Urlaubsanspruch jedes Angestellten beträgt 28 Tage pro Jahr. Der Arbeitgeber verkündet nun, das grundsätzlich maximal 2 Wochen Urlaub am Stück genommen werden können. Längere Urlaube würden nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Im Bundesurlaubsgesetz steht, das mindestens 2 Wochen zusammenhängend zu gewähren sind. Das würde der Arbeitgeber in diesem Fall auch einhalten. Müssen die Angestellten in diesem Beispiel die grundlose Einschränkung der maximalen Urlaubslänge hinnehmen? In den geschlossenen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist diese nicht erwähnt.
Gruß,
Steve