Arbeitgeber behält Gehalt nach Kündigung ein

Ein Arbeitsverhältnis wurde durch den Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt.
Anschließend wird der Arbeitnehmer freigestellt und bekommt nach dem ersten Monat normal sein Gehalt.

Dem AG fällt nun auf, dass er dem AN 3 Monate zuvor Geld für seine Jahresfahrkarte überwiesen hat und fordert diesen auf, sie zu kündigen und den Differenzbetrag zurück zu überweisen.
Der AN kündigt die Fahrkarte, erhält aber auch nach über 4 Wochen noch kein Geld von der Bahn und kann es daher auch noch nicht zurück überweisen.
Er teilt dem AG dies mit, woraufhin dieser antwortet, dass er die Gehälter bereits fertig gemacht hat und sich den Differenzbetrag einbehalten hat.
Dieser Betrag beläuft sich auf beinahe das gesamte Nettogehalt.
Der AN steht nun vor dem Problem, dass er seine laufenden Kosten wie Miete, Autorate etc. nicht bezahlen kann und erst im nächsten Monat Gehalt vom neuen Arbeitgeber erhält.

Die Fragen:

  1. Kann der AG das Fahrkartengeld ohne weiteres zurück verlangen?
  2. Darf er sich fast das gesamte Gehalt einbehalten, nur weil es dem AN bisher nicht möglich war, den Betrag zurück zu zahlen, weil er das Geld selbst noch nicht hat?

Auf welche Gesetze/Paragraphen kann sicb der AN ggf. berufen?

Für eure Hilfe ist der AN sehr dankbar!!

Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, um eine für beide Seiten zumutbare Lösung zu finden. Wenn das nicht geht, dann solltest Du einen Rechtsanwalt hinzuziehen, weil es dann wohl zu einem Rechtsstreit kommt.