Ein Arbeitsverhältnis wurde durch den Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt.
Anschließend wird der Arbeitnehmer freigestellt und bekommt nach dem ersten Monat normal sein Gehalt.
Dem AG fällt nun auf, dass er dem AN 3 Monate zuvor Geld für seine Jahresfahrkarte überwiesen hat und fordert diesen auf, sie zu kündigen und den Differenzbetrag zurück zu überweisen.
Der AN kündigt die Fahrkarte, erhält aber auch nach über 4 Wochen noch kein Geld von der Bahn und kann es daher auch noch nicht zurück überweisen.
Er teilt dem AG dies mit, woraufhin dieser antwortet, dass er die Gehälter bereits fertig gemacht hat und sich den Differenzbetrag einbehalten hat.
Dieser Betrag beläuft sich auf beinahe das gesamte Nettogehalt.
Der AN steht nun vor dem Problem, dass er seine laufenden Kosten wie Miete, Autorate etc. nicht bezahlen kann und erst im nächsten Monat Gehalt vom neuen Arbeitgeber erhält.
Die Fragen:
Kann der AG das Fahrkartengeld ohne weiteres zurück verlangen?
Darf er sich fast das gesamte Gehalt einbehalten, nur weil es dem AN bisher nicht möglich war, den Betrag zurück zu zahlen, weil er das Geld selbst noch nicht hat?
Auf welche Gesetze/Paragraphen kann sicb der AN ggf. berufen?
Der AG bezahlt seit Jahren die Jahres-Fahrkarten der AN, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen. Das ist eine mündliche Vereinbarung/Zusage.
Besagter AN ging dazu immer am Jahresanfang mit der aktuellen Preistabelle der Bahn zum AG und dieser überwies den Betrag als extra Überweisung auf das Konto des AN. Von diesem Konto wurde es dann als Dauerauftrag von der Bahn abgebucht.
Der Betrag wird dann auf der nächsten Gehaltsabrechnung aufgeführt.
Der AN sieht durchaus ein, dass er den Differenzbetrag nach Ausscheiden/Kündigung zurück zahlt aber erst nachdem er ihn selbst erhalten hat, da er wie gesagt nicht weiß, wie er sonst seinen Lebensunterhalt bestreiten soll.
Besagter AN ging dazu immer am Jahresanfang mit der aktuellen
Preistabelle der Bahn zum AG und dieser überwies den Betrag
als extra Überweisung auf das Konto des AN. Von diesem Konto
wurde es dann als Dauerauftrag von der Bahn abgebucht.
Der Betrag wird dann auf der nächsten Gehaltsabrechnung
aufgeführt.
Das bei der Abrechnung nicht überwiesene Geld müsste doch noch auf dem Konto liegen, da die restlichen Beiträge für das verbleibende Jahr noch nicht an die Bahn überwiesen wurden.
Auf dem Konto müsste also noch genug Geld sein. Außer natürlich der AN hat das Geld bereits ausgegeben.
Bilanziell müsste der Kontostand des AN jetzt korrekt sein.
Nein, das GESAMTE Geld wird von der Bahn eingezogen.
Es handelt sich um eine Jahresfahrkarte, die von Februar bis Januar gültig ist und über 1.400 € kostet. Dies wird auf einmal im VORAUS bezahlt.
Es lag und liegt KEIN Geld mehr von diesem Betrag auf dem Konto des AN und er versucht sich nicht daraus zu bereichern.
Der AG bezahlt seit Jahren die Jahres-Fahrkarten der AN, die
mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen. Das ist eine
mündliche Vereinbarung/Zusage.
Besagter AN ging dazu immer am Jahresanfang mit der aktuellen
Preistabelle der Bahn zum AG und dieser überwies den Betrag
als extra Überweisung auf das Konto des AN. Von diesem Konto
wurde es dann als Dauerauftrag von der Bahn abgebucht.
Der Betrag wird dann auf der nächsten Gehaltsabrechnung
aufgeführt.
Wie bereits unten erläutert, war es also eine Jahreskarte, die der AG im Vorraus zahlte.
Der AN sieht durchaus ein, dass er den Differenzbetrag nach
Ausscheiden/Kündigung zurück zahlt
Das wäre laienhaft gesehen auch erst einmal eine gute Denkweise, da mit der AG - seitigen Bezahlung des Tickets die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes erzielt werden sollte.
aber erst nachdem er ihn
selbst erhalten hat, da er wie gesagt nicht weiß, wie er sonst
seinen Lebensunterhalt bestreiten soll.
Das ist die rechtliche Frage, ob und in welchem Umfang der AG das Geld einbehalten dürfte.
Bezüglich Lebensunterhalt wäre dennoch gleich ein Antrag auf ALG I ( sofern Anspruch besteht ) zu stellen.
Dieser könnte bei unklarer Situation zunächst auch vorläufig gewährt werden.
Wenn ALG I nicht möglich wäre, bzw. die Entscheidung längere Zeit dauert, dann könnte wiederum auch das Jobcenter vorläufig zur Aufrechterhaltung des Lebensunterhaltes einspringen, bis die Situation geklärt ist.