Arbeitgeber berücksichtigt Betreuungszeit nicht!

Hallo!

angenommen man arbeitet im Einzelhandel und versuch seit einem Jahr den Chef davon zu überzeugen, Arbeitszeiten festzulegen,da sie sehr oft nicht mit den Betreuungszeiten der eventuell vorhandenen Kinder harmonieren! So könnten monatlich zusätzliche Kosten entstehen,die die Arbeitnehmerin weder einsieht,noch dauerhaft tragbar für sie sein könnten!
Und angenommen der eventuelle Chef würde selbst nicht auf Mails des Betriebsrates reagieren. Wenn die Arbeitnehmerin auch schon mit dem Betriebsrat in Kontakt wäre und der Chef selbst da nicht wirklich reagieren würde und solch eine Situation zu einer dauerhaften Belastung der eventuellen Kinder und der Arbeitnehmerin führen würden,was würde man an Stelle der Arbeitnehmerin tun können?

Hallo!

Hallo,

angenommen man arbeitet im Einzelhandel und versuch seit einem
Jahr den Chef davon zu überzeugen, Arbeitszeiten
festzulegen,da sie sehr oft nicht mit den Betreuungszeiten der
eventuell vorhandenen Kinder harmonieren! So könnten monatlich
zusätzliche Kosten entstehen,die die Arbeitnehmerin weder
einsieht,noch dauerhaft tragbar für sie sein könnten!

Bis zu einem gewissen Grad ist das aber erst mal das private Lebensrisiko der AN’in !

Und angenommen der eventuelle Chef würde selbst nicht auf
Mails des Betriebsrates reagieren. Wenn die Arbeitnehmerin
auch schon mit dem Betriebsrat in Kontakt wäre und der Chef
selbst da nicht wirklich reagieren würde und solch eine
Situation zu einer dauerhaften Belastung der eventuellen
Kinder und der Arbeitnehmerin führen würden,was würde man an
Stelle der Arbeitnehmerin tun können?

Handlungsmöglichkeiten für die AN’in liegen nur im individualrechtlichen Weg. Dies heißt letztendlich Anwalt aufsuchen oder (soweit Mitglied) gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Der Sachverhalt ist so sehr von den konkreten Einzelfallumständen abhängig, daß kaum generelle Ratschläge möglich sind.

In wie weit sich der BR die AG-Ignoranz gefallen läßt, ist Angelegenheit des BR, der auch Mittel und Wege hätte, den AG zumindest mal zu einer Reaktion zu zwingen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

die AN hat hier falsche Vorstellungen von den Rücksichtnahmepflichten des AG.

Einzelhandel und Kindererziehung sind schlecht miteinander vereinbar. Arbeitszeiten lange nach Öffnungszeiten jeder normalen städtischen Kita und auch an Samstagen sind normal.

Nichtsdestotrotz ist es Wesen eines Arbeitsvertrages, Leistung gegen Geld zu erbringen, wobei der Arbeitgeber einseitig - nach billigem Ermessen - festlegt, was wann wo zu leisten ist. Die verständlichen Interessen der Arbeitnehmerin haben entgegen der Vorstellung der AN nicht pauschal Vorrang, das ist ja hier kein Ehrenamt, sondern eine bezahlte Tätigkeit, bei der betriebliche Interessen für Beschäftigungszeiten außerhalb von Kita-Zeiten angesichts der höheren Kundenzahlen am Nachmittag und Samstag erst einmal einen hohen Stellenwert haben, grds. einen höheren als die Wünsche der Mütter nach bestimmten Betreuungsformen.

Kinderbetreuung ist grds. eine Privatangelegenheit, die der AN durch alternative Betreuungsformen wie Partner, Familienangehörige, Tagesmütter, Nachbarn, andere Mütter zu lösen versuchen muss, bevor hier der AG darüber nachdenken muss, Rücksicht zu nehmen.

Wenn die Kollision unvermeidbar wäre, weil eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit nicht gegeben ist, käme es dann zur Frage, ob der AG auf die Interessen der AN Rücksicht nehmen kann, z.B. indem er andere AN solange in diesen Zeiten einsetzt. Es kann aber sein, dass das nicht geht, weil diese sich weigern, immer in die Bresche zu springen oder der BR etwas dagegen hat oder er die anderen AN schon zu der gewünschten Zeit einsetzt und diese daher ja nicht zweimal kommen können.

In unlösbaren Pflichtenkollisionen kann ein Leistungsverweigerungsrecht bestehen, was aber bedeutet, dass die Fehlzeiten vom Gehalt abgezogen werden werden.

Hat die AN aber nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, kann sie ggf. sogar ihren Job verlieren, wenn sie nicht kommt.

http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidung…

VG
EK