Ein Mitarbeiter einer Firma ist in der Privatinsolvenz.
Er hat seinem Arbeitgeber die Bankverbindung für sein Pfändungsschutzkonto mitgeteilt.
Dennoch hat ihm aber der Arbeitgeber seinen Lohn und seine Reisekosten auf sein altes Konto überwiesen wo es sofort gepfändet wurde.
Welche Möglichkeiten hätten Arbeitnehmer, bzw. Arbeitsgeber dieses wieder zurück zu bekommen?
Während einer Insolvenz einschl. Wohlverhaltensphase herrscht Vollstreckungsschutz. Selbst aus Forderungen, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden oder aufgrund von Forderungen, die nicht unter die Restschuldbefreiung fallen, kann nicht vollstreckt werden. Von daher brauchen insolvente Schuldner kein P-Konto.
Irgendwas stimmt an der Darstellung des Sachverhalts nicht.
In solchem Fall sollte der Schuldner mit dem Insolvenzverwalter reden, denn der allein hat Zugriff auf alles, was zur Insolvenzmasse gehört. Außerdem sollte man mit der Bank reden, denen den Eröffnungsbeschluss zeigen und darauf hinweisen, dass nicht vollstreckt werden darf. Irgendwer hat die unzulässige Vollstreckung veranlasst. Aus der Ferne ist nicht zu erkennen, wie so etwas passieren kann. Auch das ist ein Fall für den Insolvenzverwalter, der sich im Interesse aller Gläubiger darum zu kümmern hat, dass kein einzelner Gläubiger bevorzugt wird.