Arbeitgeber den Anwalt zahlen lassen

Wenn ein Arbeitgeber einen ausgemachen vertraglich festgehaltenen Lohn nicht bezahlt man man dafür einen Anwalt hinzuziehen muss, ist es dann möglich dem Verursacher der Kosten (in dem Fall ein Arbeitsgeber)diese aufzudrücken. Bedeutet wenn ein Arbeitnehmer gewinnt das dann die Gegenpartei alle Kosten zu tragen hat? Sprich Anwaltskosten, Mahngebüren ect?

Wenn ein Arbeitgeber einen ausgemachen vertraglich
festgehaltenen Lohn nicht bezahlt man man dafür einen Anwalt
hinzuziehen muss, ist es dann möglich dem Verursacher der
Kosten (in dem Fall ein Arbeitsgeber)diese aufzudrücken.

Nein

Bedeutet wenn ein Arbeitnehmer gewinnt das dann die
Gegenpartei alle Kosten zu tragen hat? Sprich Anwaltskosten,
Mahngebüren ect?

Nein

Grundsätzlich zahlen in der 1. Instanz beim ArbG die Parteien Ihre Kosten selber gem. § 12a Abs. 1 ArbGG:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__12a.html
Es gibt lediglich die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe aus der Staatskasse gem. § 11a ArbGG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__11a.html
Es besteht in der 1. Instanz vor dem ArbG kein Anwaltszwang.

ebenfalls grußlos

Hallo (übliche Begrüßungsformel, die die Höflichkeit gebietet),

Wenn ein Arbeitgeber einen ausgemachen vertraglich
festgehaltenen Lohn nicht bezahlt man man dafür einen Anwalt
hinzuziehen muss,

man muss nicht, aber es ist sicherer

ist es dann möglich dem Verursacher der
Kosten (in dem Fall ein Arbeitsgeber)diese aufzudrücken.
Bedeutet wenn ein Arbeitnehmer gewinnt das dann die
Gegenpartei alle Kosten zu tragen hat? Sprich Anwaltskosten,
Mahngebüren ect?

Nein, im Arbeitsrecht trägt jede Partei bis zum Abschluss der ersten Instanz ihre Kosten selbst.
Es gibt aber möglicherweise Prozesskostenhilfe, und man kann eine Rechtschutzversicherung abschließen oder der Gewerkschaft beitreten.

MfG
Björn Maler

Hallo,

Es gibt aber möglicherweise Prozesskostenhilfe, und man kann
eine Rechtschutzversicherung abschließen oder der Gewerkschaft
beitreten.

was aber nichts bringen wird, wenn der Rechtsstreit schon besteht (tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten). Das müsste man weit vorher schon gemacht haben und die entsprechenden Wartezeiten (idR. 3 Monate) berücksichtigen.

http://www.versicherungsnetz.de/onlinelexikon/Wartez…

Gruß

S.J.

1 „Gefällt mir“

Hi, Ich entschuldige mich das die Höflichkeitsform verlohren gegangen ist, dies war nicht meine Absicht. Ich hatte den Artikel nur mehrfach gelöscht und neu formuliert da ging leider auch das Hallo verlohren.

Hiermit ein nachträgliches herzliches Hallo und ein Dankeschön das ihr trotzdem geantwortet habt.

2 „Gefällt mir“